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21. Mai 2012 - 25. Mai 2012

Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin
11. Juni 2012 - 15. Juni 2012

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Ort: Berlin
25. Juni 2012 - 29. Juni 2012

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Soziale Sicherung

Die Säulen der Alterssicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung

Unter den gesetzlichen Sozialversicherungen ist die gesetzliche Rentenversicherung das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik. In ihrer heutigen Ausprägung ist sie in vielen Reformschritten aus dem unter Reichskanzler Otto von Bismarck 1889 verabschiedeten Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung hervorgegangen. In ihrer mehr als 110-jährigen Geschichte haben sich die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von einem bloßen Zuschuss zum allgemeinen Lebensbedarf zur maßgeblichen Grundlage für ein finanziell gesichertes Alter entwickelt.

Unser Rentensystem funktioniert im sog. Umlageverfahren. Das heißt, was heute von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern als Beitrag in die Rentenversicherung eingezahlt wird, wird sogleich an die Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Die Beiträge werden also nicht für den Einzelnen als Rücklage gesammelt, sondern sofort wieder als Renten ausgegeben. Grundlage für dieses Finanzierungssystem ist der Generationenvertrag, also ein Vertrag zwischen der Generation, die aktuell Beiträge an die Rentenversicherung bezahlt, und der Generation, die aktuell Rente bekommt.
Mit ihren Beiträgen an die Rentenversicherung sichern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute die Renten der ihnen vorausgegangenen Generation, also z.B. ihrer Eltern. Und sie vertrauen darauf, dass die Generation, die nach ihnen kommt, z.B. ihre Kinder mit ihren Beiträgen ihre Rente sichern.

Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland wird die Zahl derer, die Rente bekommen, immer größer, und die Zahl derer, die die Rente bezahlen, immer kleiner.
Tatsache ist: wir leben länger, wir werden älter. Gleichzeitig kommen immer weniger junge Menschen nach. Wenn wir länger leben, verlängert sich auch der Zeitraum, in dem wir Rente bekommen. Die Rentenbezugszeit wird sich von 1960 bis zum Jahr 2020 aller Voraussicht nach verdoppelt haben. Das Verhältnis der Rentnerinnen und Rentner zu den Beitragszahlern beträgt heute 1:3. Das heißt, auf einen Rentner kommen derzeit drei Menschen, die arbeiten und eine Rente bezahlen. Im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis auf 1:2 verschlechtert haben – dann sind es nur noch zwei Beitragszahler, die für die Rente eines Älteren aufkommen müssen.

Wir müssen also heute etwas tun, um die Renten in Zukunft zu sichern.
Verantwortliche Politik muss jetzt auf die Entwicklungen reagieren und handeln, damit die Rentenversicherung für alle Generationen als verlässliche Alterssicherung erhalten bleibt.

Eine Möglichkeit wäre, den Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer monatlich in die Rentenversicherung einzahlen, zu erhöhen. Das würde die Erwerbstätigen einseitig belasten.
Eine andere Möglichkeit wäre, die Höhe der Rente zu verringern. Dann müssten die Rentnerinnen und Rentner mit noch weniger Geld auskommen.
Eine dritte Möglichkeit ist, dass wir in Zukunft zwei Jahre länger arbeiten, bevor wir in Rente gehen.

Wir haben uns für diese Lösung entschieden. Denn nur so können wir sicherstellen, dass die Rente auch in Zukunft solidarisch finanziert bleibt. Dabei wird häufig übersehen, dass diejenigen, die heute über 50 Jahre alt sind, häufig bereits mit 15 oder 16 Jahren angefangen haben zu arbeiten. Die heutige Generation, die dann bis 67 arbeiten muss, startet in der Regel erst mit 18 ins Berufsleben. Tatsächlich kommt es also in der Gesamtheit nicht zu einem längeren Erwerbsleben. Zu bedenken ist dabei auch, dass die Lebenserwartung deutlich steigen wird. Der Zeitraum, in dem zukünftige Rentner Rente bekommen, wird sich also auch deutlich verlängern.
Die Höhe der Rente wird übrigens nach Arbeitsjahren berechnet. Für jedes Jahr, das ein Arbeitnehmer arbeitet, steigt seine Rente. Wenn jemand also zwei Jahre länger arbeitet, werden diese zwei Jahre auch für die Höhe der Rente berücksichtigt.

Die Erhöhung des Rentenalters erfolgt schrittweise. Zwischen 2012 und 2029 wird die allgemeine Regelaltersgrenze auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erhöht sich das Renteneintrittsalter ab 2012 zunächst um einen Monat pro Kalenderjahr. Wer also 1947 geboren ist, muss einen Monat länger als bis 65 arbeiten. Ab 2024 erfolgt die Anhebung in Zwei-Monatsschritten. Diejenigen, die 1964 geboren sind, sind die Ersten, die erst mit 67 Jahren in Rente gehen können.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme.
Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass es eine Ausnahme für Menschen gibt, die besonders lange gearbeitet haben.
Wer mindestens 45 Jahre lang in die Rente eingezahlt hat, kann wie bisher mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Jemand, der also schon in jungen Jahren seine Lehre begonnen hat, wird nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen, sondern kann auch weiterhin nach 45 Arbeitsjahren mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne dass sich die Höhe der Rente dadurch verringert.

Nähere Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie hier auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Betriebliche Altersversorgung

Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich ursprünglich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit Januar 2002 gibt es jedoch eine entscheidende Neuerung. Seither haben Beschäftigte grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Dieses Verfahren heißt Entgeltumwandlung.
Die 2002 eingeführte staatliche Förderung der Entgeltumwandlung besteht aus zwei Komponenten:
Zum einen sind die Beiträge bis zu einer bestimmten Grenze lohnsteuerfrei.
Zum anderen sind sie darüber hinaus auch in allen anderen Zweigen sozialabgabenfrei (bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, 2007: 2.520 Euro). Während die Steuerfreiheit unbefristet gilt, war die Sozialabgabenfreiheit zunächst bis zum 31.12.2008 befristet.

Die steuer- und sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung hat unsere Erwartungen, die wir bei ihrer Einführung hatten, in hohem Maße erfüllt. Bereits heute haben über 17 Millionen Beschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge. Ohne die Entgeltumwandlung wären es einige Millionen weniger, die sich ein weiteres verlässliches Standbein für ihre Altersversorgung aufbauen beziehungsweise ihre vorhandenen Anwartschaften aufstocken. Die Verlässlichkeit des Betriebsrentensystems und die einfachen Regeln für die Entgeltumwandlung sind die Garanten dieses Erfolges. Sie sind die Grundpfeiler für diese breite Akzeptanz. Ohne sie wäre für viele Arbeitnehmer der Aufbau einer lebensstandardsichernden Altersvorsorge weitaus schwieriger.

Deshalb hat die SPD darauf gedrungen, die Sozialabgabenfreiheit über den 31.12.2008 hinaus zu verlängern.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte eine Studie in Auftrag gegeben, um zu prüfen, welchen Verbreitungsgrad die betriebliche und private Altersvorsorge erreicht hat und wie die weitere Entwicklung des Ausbaus einzuschätzen ist.
Die Untersuchung hat bestätigt, dass sich die betriebliche Altersversorgung weiterhin auf Wachstumskurs befindet und die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung dazu wesentlich beigetragen hat.

Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung sind:

  • Ende 2006 hatten rund 17,3 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem aktuellen Arbeitgeber einen Anspruch auf Betriebsrente (rund 12 Mio. in der Privatwirtschaft und rund 5,3 Mio. der Versorgungseinrichtungen des Öffentlichen Dienstes).

  • Ende 2006 verfügten rund 65 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten damit über eine Betriebsrentenanwartschaft. Die Verteilung auf Männer bzw. Frauen ist dabei in etwa gleich hoch.

  • Seit der Einführung der Entgeltumwandlung im Jahr 2002 zeigt sich in der Privatwirtschaft ein Wachstum der betrieblichen Altersversorgung von rund 9 Mio. auf rund 12 Mio. Anwärter (Ende 2006).

  • Rund 2,7 Mio. Beschäftigte machten von der Möglichkeit der Entgeltumwandlung im Rahmen der 2002 neu eingeführten Fördervorschriften Gebrauch (2,5 Mio. bei Pensionskassen und 0,2 Mio. bei den neuen Pensionsfonds). Im Durchschnitt wurden dabei pro Beschäftigten ca. 1.200 Euro im Jahr umgewandelt.


    Die Zahlen belegen, dass sich der Wachstumsprozess der betrieblichen Altersversorgung seit der letzten Erhebung Mitte 2004 weiterentwickelt hat. Diese Entwicklung ist im wesentlichen auf die steuer- und beitragsfreie Entgeltumwandlung zurückzuführen. Sie erfolgte aber auch in Kenntnis der Beendigung der Beitragsfreiheit zum 31. Dezember 2008. Zusammen mit der dynamisch wachsenden Zahl von privaten Riesterrentenverträgen (derzeit 8,5 Mio.) lässt sich festhalten, dass die staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge erfolgreich verläuft.

    Daher ist die Fortgeltung der Entgeltumwandlung auch ein notwendiger und wichtiger Schritt. Die Tarifvertragsparteien können nun auf sicherer Grundlage weiter daran arbeiten, die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung auszuschöpfen und für eine möglichst weite Verbreitung zu sorgen.


    Private Alterssicherung

    Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt auch in Zukunft Kernstück der Alterssicherung. Dazu muss sie auf einem stabilen Fundament stehen, das auch in Zeiten von demographischem Wandel und Globalisierung trägt.

    Zur Finanzstabilität der Rentenversicherung tragen eine gute wirtschaftliche Entwicklung und ein Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen erheblich bei. Jedoch wird das Rentenniveau sinken. Deshalb ist es wichtig, zusätzliche Säulen in Form von betrieblicher oder Riester- oder sonstiger privater Rente aufzubauen.

    Mit der Einführung der „Riester-Rente” ist uns Sozialdemokraten im Jahr 2011 ein Meilenstein gelungen. Mit der Riester-Rente sorgen wir langfristig dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche private Altersversorgung aufbauen können.
    Immer mehr Menschen nutzen die staatliche Förderung, um fürs Alter vorzusorgen und ihren gewohnten oder erwünschten Lebensstandart auch im Alter zu halten. Inzwischen wurden über 11 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen.

    Seit Jahresbeginn 2008 beträgt die staatliche Grundzulage für Riester-Sparer 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor dem 1. Januar 2008 geboren wurde, gibt es 185 Euro Kinderzulage pro Jahr; für alle ab 2008 Geborene zahlt der Staat 300 Euro aufs Altersvorsorgekonto. Gleichzeitig sind die Beiträge bis 1.575 Euro steuerfrei.

    Mit dem Wohn-Riester haben wir die Riesterrente noch attraktiver gemacht. Das Erfolgsmodell Riester-Rente wurde nun auf Wohnimmobilien ausgeweitet. Für die Mehrheit der Deutschen stellt das eigene Heim nach wie vor das wichtigste Standbein der eigenen Altersvorsorge dar. Deshalb hat die SPD die Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die private Altersvorsorge durchgesetzt. In Zukunft ist es möglich, das gesamte in einem Altersvorsorgevertrag angesparte, steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen für den Kauf oder Bau bzw. für die Entschuldung einer Wohnimmobilie zu verwenden. Bislang war dies nur bis zu einem Betrag von maximal 50.000 Euro möglich. So werden sich in Zukunft mehr Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können und sie schaffen sich gleichzeitig ein wichtiges Standbein für die Altersvorsorge.

    Mit dem Berufseinsteiger-Bonus setzen wir einen Anreiz für junge Beschäftigte, möglichst früh mit dem Altersvorsorgesparen zu beginnen. Der einmalige Bonus beträgt 200 Euro und wird an Jugendliche gezahlt, die einen Riestervertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen.

    Mit der Anhebung der Kinderzulage für die ab 2008 geborenen Kinder, dem Berufseinsteiger-Bonus und der Fortführung der beitragsfreien Entgeltumwandlung wird die zusätzliche Altersvorsorge auf eine noch solidere Grundlage gestellt. Die kapitalgedeckten zweiten und dritten Säulen sind dann künftig neben der umlagenfinanzierten starken ersten Säule verlässliche Pfeiler unseres Alterssicherungssystems.



    Dokumente:

    Riester-Rente lohnt sich

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