Die gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung wurde 1884 eingeführt. Zu ihren Aufgaben gehört, nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen.
Sie ist der einzige unter den 5 Sozialversicherungszweigen, der ausschließlich aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert wird. Wenn Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin passieren, ist jeder automatisch abgesichert. Dasselbe gilt für Berufskrankheiten.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die öffentlichen Unfallkassen und die nach Branchen gegliederten gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften erhalten über die Beiträge der Arbeitgeber hinaus noch einen Bundeszuschuss.
Darüber hinaus besteht, für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern, sofern sie nicht schon (aufgrund von Gesetzten oder Satzungen) pflichtversichert sind.
Reform der gesetzlichen UnfallversicherungDie Unfallversicherung ist ein bewährter Garant für eine zuverlässige soziale Absicherung vor den gesundheitlichen Risiken der Arbeitswelt. Jedoch muss auch Bewährtes von Zeit zu Zeit an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden.
Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am 26. Juni 2008 eine Modernisierung der Gesetzlichen Unfallversicherung verabschiedet.
Die mit dem Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft einhergehenden Strukturveränderungen in der gewerblichen Wirtschaft haben Verwerfungen in der Beitragsbelastung bei den Berufsgenossenschaften zur Folge. Branchen, die vom Beschäftigungsrückgang betroffen sind, müssen weiterhin hohe Rentenlasten aus vergangenen Jahren tragen, die Folge sind steigende Beitragssätze. Daher sollen in der gesetzlichen Unfallversicherung künftig die Rentenlasten solidarischer verteilt werden. Ein Kernpunkt der Reform ist daher die
Neugestaltung des Lastenausgleichs. Jede Berufsgenossenschaft trägt die Lasten, die aktuell durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in ihrer Branche entstanden sind, zunächst selbst. Der Rest, die sogenannte Überaltlast, wird unter den anderen Berufsgenossenschaften solidarisch aufgeteilt. So trägt der Dienstleistungssektor nachhaltig zur Entlastung traditioneller Branchen wie Bau und Bergbau bei. Die bestehende Beitragsspreizung zwischen den Berufsgenossenschaften wird so deutlich verringert. Dies trägt auch den Anforderungen Rechnung, wie sie der Europäische Gerichtshof an ein solidarisches Versicherungssystem stellt. Damit ist Forderungen nach einer Privatisierung des Systems der Boden entzogen. Durch einen gleitenden Übergang in das neue Ausgleichssystem werden die Interessen aller Gewerbezweige berücksichtigt.
Ein weiterer Kernpunkt der Reform ist die
Straffung der Organisation. Die Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung mit ihrer Zersplitterung in kleine und kleinste Träger ist nicht mehr zeitgemäß. Daher soll die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von derzeit 23 bis Ende 2009 auf 9 reduziert werden. Die Zahl der Unfallkassen des Bundes und der Länder soll insgesamt auf 17 reduziert werden.
So können Verwaltungskosten gesenkt und der Koordinierungsaufwand zwischen den Trägern minimiert werden. Wirtschaftlichkeit und Effektivität des Systems werden gesteigert. Das Branchenprinzip bleibt auch künftig erhalten. Unternehmen einer Branche bleiben in einer Berufsgenossenschaft.
Außerdem wird mit dem Gesetz die
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie umgesetzt. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger handeln im Bereich der Prävention künftig in noch engerer Abstimmung und auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele. Die Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe wird verbessert, das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz wird anwenderfreundlicher und transparenter. Das stärkt die
Prävention und ist ein weiterer Beitrag zum
Bürokratieabbau.
Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung ist in enger Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung vorbereitet worden. So wurden die Vorschläge der Selbstverwaltung zur Straffung der Organisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie das Konzept für die Durchführung eines Überaltlastenausgleichs vom Gesetzgeber aufgegriffen.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird insgesamt auf eine stabile Basis gestellt und ihre Zukunftsfähigkeit als ältester Zweig der Sozialversicherung bleibt gesichert.