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Zusatzinformationen

Termine

21. Mai 2012 - 25. Mai 2012

Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin
11. Juni 2012 - 15. Juni 2012

Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin
25. Juni 2012 - 29. Juni 2012

Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin


Hauptinhaltsbereich

Politik für gute Arbeit

Alters- und Alternsgerechte Arbeit

Der Schlüssel zu längerer Erwerbstätigkeit liegt in der fortlaufenden Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten. Lebenslanges Lernen ist die Voraussetzung dafür, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu verbessern. Außerdem brauchen wir alternsgerechte Arbeitsbedingungen und eine gesundheitsschonende Gestaltung der
Arbeitsplätze. Darüber hinaus brauchen wir auch in Zukunft die Möglichkeit gleitender Übergänge in den Ruhestand, die so flexibel wie möglich gestaltet werden können.
Klar ist: Steigendes wirtschaftliches Wachstum, höhere Produktivität und eine größere
Beschäftigungsquote lassen sich nur durch eine bessere Qualität der Arbeit erreichen.

1. Auch in Zukunft muss ein gleitender Übergang in den Ruhestand ab dem 55. Lebensjahr möglich sein. Dabei sollte festgeschrieben werden, dass die Arbeitszeit über den Gesamtzeitraum im Durchschnitt halbiert wird. An der steuerlichen und
sozialversicherungspflichtigen Abgabenfreiheit des Aufstockungsbetrags, die das Altersteilzeitgesetz vorsieht, halten wir fest. Wir wollen, dass die Möglichkeit einer kontinuierlichen Arbeitszeitabsenkung, wie sie das Altersteilzeitgesetz bereits heute bietet, stärker genutzt wird. Daher ist darüber nachzudenken, wie gerade die flexible Altersteilzeit, also der kontinuierliche Übergang öffentlich unterstützt und begleitet werden kann.
Außerdem ist zu überlegen, wie die Möglichkeit des gleitenden Ausstiegs Älterer durch die Möglichkeit des gleitenden Einstiegs Jüngerer – analog zur Beschäftigungsbrücke für Jugendliche – beschäftigungswirksam ergänzt werden kann.

2. Der flexible Übergang aus dem Erwerbsleben mittels Teilrentenbezuges muss erleichtert
werden.
Daher müssen
- die Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrentenbezug attraktiver gestaltet werden,
- Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers zur Rentenversicherung ermöglicht werden,
- für vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsleistungen zum Arbeitsentgelt und
zur Rentenversicherung Steuerfreiheit und damit Beitragsfreiheit (für den Arbeitnehmer) bestehen und
- ein anteiliger Rentenbezug muss bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahrs möglich sein.

3. Vermeidung von Rentenabschlägen durch freiwillige Aufstockung von Rentenbeiträgen
Um bei vorzeitigem Altersrentebezug Abschläge auszugleichen, muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber während der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge leisten können.

4. Aufstockung von Rentenbeiträgen bei belastenden Tätigkeiten
Für körperlich oder psychisch besonders belastende Tätigkeiten muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge entrichtet.

5. Verbesserter Berufsschutz für ältere Arbeitnehmer
Zu prüfen ist, ob zumindest als Übergangslösung, bis sich die Beschäftigungssituation Älterer verbessert hat, die Möglichkeit einer modifizierten Berufsunfähigkeitsrente für Beschäftigte ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, die in ihrem Beruf weniger als 6 Stunden tätig sein können, geschaffen werden kann.

6. Wir müssen Wege finden, das Problembewusstsein für die demographische Entwicklung, die damit verbundenen Anforderungen und den qualitativen Anspruch an humane Arbeitsbedingungen in Unternehmen und Betrieben auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu wecken und zu stärken. Das heißt, wir brauchen eine aktive Lernkultur in den Unternehmen, gesundheits- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen
und eine starke Einbindung der betrieblichen Arbeitnehmervertreter.
Dokumente:

Eckpunkte für gleitende Altersübergänge und alternsgerechts Arbeiten

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