Aktive Arbeitsmarktpolitik
Mehr Beschäftigungschancen für Ältere
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen (Initiative 50 plus), das der Deutsche Bundestag im März 2007 verabschiedet hat, werden Fördermaßnahmen fortgeführt bzw. neu konzipiert. Die bestehende Regelung zur Weiterbildungsförderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben wurde erweitert und attraktiver gestaltet. Beschäftigte können nun bereits ab dem 45. Lebensjahr und in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten Förderleistungen erhalten. Die Kosten der Weiterbildung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.
Um die Unternehmen zu ermutigen, mehr Ältere einzustellen, wird die erleichterte Befristung von Arbeitsverträgen als Dauerregelung und im Einklang mit dem EU-Recht gestaltet. Die Altersgrenze für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund wird dauerhaft auf das 52. Lebensjahr festgelegt.