Der Kündigungsschutz ist das Kernstück unseres Arbeitsrechts
Der Kündigungsschutz ist das tragende Element des Arbeitsrechts. Er gibt den Menschen die Sicherheit, die sie für ihre berufliche und private Lebensgestaltung brauchen.
Die Diskussion um den Kündigungsschutz ist geprägt von gezielten Fehlinformationen und Behauptungen, die an der Realität vorbeigehen. Tatsächlich konnten weder theoretische Untersuchungen noch empirischen Studien einen Zusammenhang zwischen Kündigungsschutz und verminderter Neueinstellung belegen. Nicht der Kündigungsschutz, sondern die mangelnde Qualifikation ist das hauptsächliche Einstellungshemmnis.
Es gibt keine theoretisch überzeugende Untersuchung und keine überzeugende empirische Studie über positive Arbeitsmarkteffekte eines schwächeren Kündigungsschutzes. Der deutsche Arbeitsmarkt ist sehr flexibel. Es gibt im Jahr rund 6 Millionen Kündigungen, davon kommen die meisten von Arbeitnehmern. Der Kündigungsschutz ist ein Motivationsfaktor für die Beschäftigten und trägt so zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens bei.
Die Änderungen des Kündigungsschutzes sind uns nicht leicht gefallen. Den Ergebnissen des Koalitionsvertrages gingen mühevolle Verhandlungen und sorgfältige Erwägungen voraus. Innerhalb dieses Prozesses konnten die meisten Forderungen von CDU und CSU nach Schwächung der Arbeitnehmerrechte von vorneherein ausgeschlossen werden. In der Gesamtheit gesehen, unterscheidet sich das mühevoll ausgehandelte Ergebnis im Koalitionsvertrag sehr deutlich von dem Forderungskatalog der CDU/CSU.
Allein im Bereich des Kündigungsschutzes lagen insgesamt fünf Vorschläge auf dem Tisch, die die Arbeitnehmerrechte systematisch ausgehöhlt hätten. Die Union hatte gefordert, den Schwellenwert auf 20 Beschäftigte anzuheben, eine Abfindungsoption bei Abschluss des Arbeitsvertrages gegen Verzicht auf Kündigungsschutz zu ermöglichen, das Kriterium Alter aus der Sozialauswahl herauszunehmen, sachgrundlose Befristungen wiederholt zuzulassen und die Wartezeit, bis der Kündigungsschutz greift, auf bis zu zwei Jahre verlängern zu können.
Die Regelung, auf die wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, ist ein Kompromiss.
Wir haben vereinbart, dass die gesetzliche Wartezeit von 6 Monaten bis der Kündigungsschutz greift, bestehen bleibt. Jedoch haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Neueinstellungen die Möglichkeit, abweichend von der gesetzlichen Regelung eine Wartezeit von bis zu 24 Monaten zu vereinbaren. Vor jeder Kündigung innerhalb dieser Zeit muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. Willkür und Beliebigkeit sind ein Riegel vorgeschoben. So machen wir Schluss mit von vorneherein befristeten Arbeitsverträgen.
Durch die Möglichkeit, die Wartezeit auf bis zu zwei Jahre zu verlängern, wird der Kündigungsschutz nicht abgeschafft. Alle neu Eingestellten im Betrieb werden nicht auf Dauer vom Kündigungsschutz ausgeschlossen, wie dies zunehmend mit der sachgrundlosen Befristung erfolgt ist. Von Beginn des Arbeitsverhältnisses an haben die Beschäftigten den besonderen Kündigungsschutz. Wir wollen die Zweiklassengesellschaft aus befristet- und unbefristet eingestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in den Betrieben zunehmend entstanden ist, endlich aufheben. Durch die Streichung der sachgrundlosen Befristung und die Schutzfunktion des Kündigungsschutzes werden Arbeitsverhältnisse nachhaltig gesichert und somit mehr Beschäftigung ermöglicht. Mit der Wartezeitoption machen wir für Unternehmer und Arbeitnehmer das Arbeitsrecht leichter handhabbar und kalkulierbarer. Wir haben weitreichende Einschnitte durch einen Systemwechsel verhindert. Der Kündigungsschutz bleibt in seiner Substanz erhalten.
Trotz dieses mühsam ausgehandelten Kompromisses im Koalitionsvertrag stellen nun einzelne Abgeordnete der Union die Koalitionsvereinbarung in Frage. Insbesondere fordern sie das Wahlrecht zwischen der Befristung ohne Sachgrund auf zwei Jahre und einer auf 24 Monate verlängerten Probezeit. Dies ist für uns eine Verschlechterung des gegenwärtigen Rechtsstandes und keine Alternative, die wir mitgehen.
Wir sagen ganz klar: Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung ist für uns die Grenze der Kompromissbereitschaft.