Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Betriebsverfassung
Mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes haben wir die Mitbestimmung an die Bedingungen in
modernen Unternehmen angepasst. Die Reform nutzt gleichermaßen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, dem
Sozialstaat und der sozialen Marktwirtschaft. Die Neuregelungen sind am 28. Juli 2001 in Kraft
getreten.
Als 1972 das bislang gültige Gesetz verabschiedet wurde, war von "new economy", dem Einsatz von
Computern und Internet, "outsourcing" und Globalisierung noch keine Rede. Auch Teilzeitarbeit spielte kaum eine Rolle. Diese grundlegenden Veränderungen der Arbeitswelt und
Arbeitsbedingungen werden in dem neuen Gesetz berücksichtigt.
Heute kann ein Betrieb mit über 100 Mitarbeitern sieben statt fünf Betriebsräte wählen. Damit die Arbeitnehmervertreter ihre Arbeit professioneller erledigen können, werden in größeren Betrieben ab 200 Mitarbeiter (bisher 300) künftig Betriebsräte zumindest zeitweise von der Arbeit freigestellt. Ihre Büros werden mit moderner Technik ausgestattet. Die Wahlen zu den Betriebsräten werden vereinfacht und gestrafft. Männer und Frauen werden im Betriebsrat mindestens
entsprechend ihrer Anteil an der Belegschaft vertreten sein. Die Arbeitnehmervertreter werden
stärker in die Beschäftigungssicherung, in die Qualifizierung und Weiterbildung sowie den
betrieblichen Umweltschutz einbezogen.
Links:Geschichte der Betriebsverfassung