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Steinhagen, 21. August 2009

Über 100 Besucher informieren sich zur Patientenverfügung

SPD-Veranstaltung Fraktion vor Ort mit MdB Joachim Stünker in Steinhagen
uf dem Podium: Dr. Herbert Kaiser, Klaus Brandner, Klaus Besser, Joachim Stünker und Nicole Zantopp.
Am 1. September tritt das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Der „Vater des Gesetztes“, der SPD-Bundestagsabgeordnete Joachim Stünker, war einer der Expertengäste, die am Donnerstag im Rahmen der Veranstaltung „Fraktion vor Ort“ in Steinhagen zu dem Thema sprachen, Fragen beantworteten und diskutierten. Gastgeber Staatssekretär Klaus Brandner und Bürgermeister Klaus Besser freuten sich über das große Interesse am Thema: Über 100 Gäste fanden sich trotz der hohen Temperaturen im Rathaussaal ein.

"Was passiert mit mir, wenn ich mit tödlichen Verletzungen im Krankenhaus liege? Werde ich ohne Aussicht auf Genesung künstlich am Leben gehalten? Jahrelang?" Viele Menschen stellen sich diese Fragen und wünschen sich eine Möglichkeit, auch im schlimmsten Fall mithilfe einer Patientenverfügung über sich selbst bestimmen zu können. Neun Millionen Menschen haben eine solche Verfügung bereits, letztendliche Rechtsklarheit und –sicherheit für sie alle gibt es nun durch das neue Gesetz. Vorher habe es auch schon gut geklappt, berichteten Dr. Herbert Kaiser, Arzt für Innere Medizin und Palliativmedizin, und Nicole Zantopp, Leiterin des Altenheimes Matthias-Claudius-Haus in Steinhagen, aber es habe immer Ausnahmen gegeben, wo Patientenverfügungen nicht berücksichtigt wurden – nun wäre mit dem neuen Gesetz dieser Möglichkeit ein Riegel vorgeschoben .
„Es war für mich unerträglich, dass es vom Zufall abhing, ob eine Patientenverfügung akzeptiert wird oder nicht“, schilderte Joachim Stünker, warum er seit sechs Jahren so engagiert für sein Gesetz gestritten hat. Nach dem verabschiedeten sogenannten "Stünker-Entwurf" ist der sicher festgestellte Patientenwille für den Arzt und Betreuer ab 1. September bindend.
Die formalen Bedingungen dafür stellte der Abgeordnete auf Nachfrage von Klaus Brandner, der als Moderator durch die Veranstaltung führte, klar heraus: Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, die sogenannten Situationsbilder, in denen der spezielle Patientenwunsch erfüllt werden soll, müssen differenziert benannt werden. „Das klingt komplizierter, als es ist“, betonte Joachim Stünker. Wer sich entscheidet, eine solche Verfügung zu formulieren, findet nicht nur im Internet und Veröffentlichungen zahlreiche Musterverfügungen, sondern auch zahlreiche Beratungsangebote in den Städten und Gemeinden.
Genau so unkompliziert und ohne notarielle Beglaubigung wie eine solche Verfügung verfasst werden kann, kann sie auch jederzeit widerrufen werden, informierten die Experten die Bürger. Dr. Herbert Kaiser kennt das Thema nicht nur aus der Theorie, sondern auch aus der Praxis. Er weiß, bevor eine Patientenverfügung formuliert wird, muss eine Beschäftigung mit dem Thema Tod erfolgen – die stellt nach seiner Einschätzung für viele Menschen das Problem dar: „ Was sich ändern muss, ist die Bereitschaft der Menschen, sich mit dem Ende auseinanderzusetzen – auch wenn das in der jungen, lebendigen Gesellschaft von heute nicht in ist.“ Patientenverfügung sei schließlich kein Thema für ältere Menschen, für Personen die krank seien, sondern es betreffe jeden.
Die zahlreichen Gäste nutzten das Expertenforum, um detaillierte Fragen zu stellen und erhielten kompetente Berichte aus unterschiedlichen Perspektiven. Klaus Brandner hob in seinem Schlusswort hervor, dass sich die ehrenamtlichen Hospizgruppen im ganzen Kreis durch ihre Beratung auszeichnen und bei Bedarf sogar Hausbesuche gemacht werden.


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