Pressemitteilung:
Kreis Gütersloh, 26. Januar 2009
Die JobPerspektive gewinnt an Fahrt
Kreis Gütersloh erhält rund 2,3 Millionen Euro für schwer vermittelbare Arbeitslose
Als „schwer vermittelbar“ werden Arbeitsuchende eingestuft, die aufgrund psychischer oder physischer Beeinträchtigungen, unzureichender Qualifikation oder fehlender Berufserfahrung den Anforderungen der Arbeitgeber nicht entsprechen und dem Takt moderner Produktionsprozesse nicht mehr gewachsen sind. Um die Chancen dieser Menschen zu verbessern und ihnen eine Perspektive zu eröffnen, hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm auf den Weg gebracht. Die neue Leistung heißt „Job-Perspektive“ und steht seit April 2008 allen Unternehmen offen. Arbeitgeber, die einen schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen einstellen, erhalten von den Jobcentern einen Zuschuss zum Gehalt. Seit kurzem steht die Verteilung der für 2009 insgesamt in Deutschland zur Verfügung stehenden Mittel fest. Danach erhält der Kreis Gütersloh für die JobPerspektive rund 2,3 Millionen Euro.„Die Förderung geht weit über das hinaus, was bisher mit Eingliederungszuschüssen möglich war“, so Klaus Brandner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales. Denn anders als herkömmliche Instrumente der Arbeitsmarktpolitik ist der Zuschuss für Arbeitgeber auf Dauer ausgerichtet. Die dauerhafte Förderung ist notwendig. Schließlich können auch die besonderen Vermittlungshemmnisse der Arbeitnehmer dauerhafter Natur sein. Wenn jemand beispielsweise aufgrund einer Erkrankung nicht mehr sehr belastbar ist, kann diese Einschränkung sein gesamtes Berufslebenweiter bestehen. Etliche Tätigkeiten, die in einem normalen Berufsalltag anfallen, kann er dann vielleicht nicht mehr verrichten. „Das heißt jedoch noch lange nicht, dass diese Menschen gar nicht mehr arbeiten können. Auch diese Menschen wollen und können arbeiten. Und dies wollen wir unterstützen“, betont SPD-Politiker Brandner. Der Zuschuss soll für das Unternehmen die geringere Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ausgleichen. Es soll allerdings in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob bei dem Beschäftigten nicht doch im Laufe der Zeit noch eine Besserung eintreten wird, die einen Wechsel in eine ungeförderte Arbeit ermöglicht. „Denn der Wechsel von einer geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt bleibt vorrangiges Ziel“, so Staatssekretär Brandner.
Im Dezember 2008 wurden im Kreis Gütersloh mit der Job-Perspektive 119 Langzeitarbeitslose gefördert. Die Verordnung, in der die genaue Verteilung der Mittel für das Jahr 2009 festgelegt wird, ist seit kurzem in Kraft. Danach erhält der Kreis Gütersloh voraussichtlich für 2009 insgesamt rund 2,3 Millionen Euro allein für die Beschäftigungsförderung im Rahmen der JobPerspektive. Davon stehen noch rund 572.000 Euro freie Mittel zur Verfügung.
Bislang wird das Angebot noch überwiegend von den Unternehmen oder Trägern angenommen, die bereits über viel Erfahrung mit Menschen mit Vermittlungshemmnissen verfügen. „Aber auch von privaten Unternehmen wird die JobPerspektive immer mehr genutzt“, freut sich Brandner. Viele Arbeitgeber hätten erkannt, dass es hier nicht allein um soziales Engagement geht, sondern dass der Beschäftigungszuschuss auch wirtschaftlich interessant ist. „Mit der JobPerspektive können Privatunternehmen von der langfristigen Förderung profitieren und sich zugleich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen“, wirbt der Gütersloher SPD-Bundestagsabgeordnete für das neue Förderinstrument, das er seinerzeit initiiert und maßgeblich mitentwickelt hat.
Der Beschäftigungszuschuss umfasst bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts. Seine Höhe richtet sich nach dem Umfang der Leistungseinschränkung des neu eingestellten Beschäftigten. Während der Beschäftigung ist auch eine Qualifizierung für maximal 12 Monate möglich. Die Kosten dafür werden von den Grundsicherungsstellen übernommen. Die Förderung ist zunächst auf zwei Jahre befristet. In einer zweiten Phase kann sie unbegrenzt verlängert werden, wenn eine Erwerbstätigkeit des Beschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in naher Zukunft nicht zu erwarten ist.