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17. Mai 2008
Kinderarmut wirksam bekämpfen
Beitrag von Klaus Brandner für den SPD-Kreisparteitag Gütersloh
Kinderarmut wirksam bekämpfenWir begreifen Armut in Deutschland vor allem als materielle Armut und einen Mangel an Verwirklichungschancen. Armutsrisiken, z.B. im Hinblick auf Einkommen, Bildung,Erwerbschancen oder Gesundheit, bedingen sich häufig gegenseitig und verstärken sich oft.
Ursachen von KinderarmutKinderarmut hat im Wesentlichen zwei Ursachen:
Erstens leben Kinder in Armut, weil ihre Eltern arbeitslos sind.
Zweitens leben Kinder auch deshalb in Armut, weil ihre Eltern Mühe haben, mit knappen Einkommen über die Runden zu kommen. Gerade Familien mit mehreren Kindern sinddeshalb von Armut betroffen.
Aufgrund der Neuregelungen im SGB II werden Kinder und Familienangehörige von ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfängern nunmehr statistisch erfasst. Es ist das Verdienst der SPD, dass Kinderarmut sichtbar gemacht wurde. So haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, Armut besser zu bekämpfen.
Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung ist die Zahl der Arbeitslosen seit 2006 stark gesunken.
Dieser positive Trend hält auch weiterhin an. Im März 2008 hatten wir 1,76 Millionen weniger Arbeitslose als im März 2005. Wir gehen davon aus, dass sich diese positive Entwicklung im weiteren Verlauf dieses Jahres – wenn auch leicht abgeschwächt – weiter fortsetzen wird.
Inzwischen haben auch immer mehr Bezieher von Arbeitslosengeld II eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Während also der insgesamt positive Trend am Arbeitsmarkt auch die Langzeitarbeitslosen erreicht hat, verharrt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern auf einem zu hohen Niveau. Im November 2007 gab es rund 1,28Mio. Bedarfsgemeinschaften mit rund 3,2 Mio. Kindern, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben. Hinzu kommen noch Sozialhilfehaushalte mit rund 16.000 Kindern. Während die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften tendenziell zurückgeht, hat sich bei den Bedürftigen mit Kindern im Vergleich zum Vorjahr leider nichts getan.
Einen immer größeren Anteil an den Bedarfsgemeinschaften nehmen Alleinerziehende mit Kindern ein (derzeit rund 660.000 BG mit über 1 Mio. Kindern). Erste wissenschaftliche Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass Alleinerziehende auch die höchste Verbleibsrate im SGB II haben. Bei Elternpaaren wird hingegen die Hilfebedürftigkeit zumindest zeitweise überwunden, wenn ein Partner Vollzeit arbeitet oder wenn der zweite Partner einen Job aufnimmt.
Mehr Leistungen für Kinder oder Vermeidung der Kinderarmut durch Arbeit für
die Eltern?Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, um Menschen in Arbeit zu bekommen. Hier sind insbesondere die SGB-II-Träger gefordert – im Kreis Gütersloh ist das die GT aktiv GmbH. Außerdem müssen wir bei einem Ausbau von Leistungen für Kinder vermeiden, dass Arbeitsanreize für die Eltern verringert werden.
Gerade Alleinerziehende brauchen mehr Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft daher zurzeit – auf Fachebene und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit – die in der Praxis bereits bestehenden Konzepte über einen nationalen, mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds verstärkten "Wettbewerb von guten Beispielen" bekannter zu machen und zu verbreitern. Ziel eines solchen Wettbewerbes wäre die optimierte Vermittlung und Qualifizierung Alleinerziehender durch die Bereitstellung individueller Eingliederungsleistungen, die vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit ermöglichen.
Zwar ist die Arbeitsmarkteingliederung Aufgabe der Agenturen für Arbeit, der Optionskommunen und der Arbeitsgemeinschaften als SGB-II-Träger, jedoch wird nach den bisherigen Erfahrungen nur eine projektbezogene Kooperation verschiedener Akteure, insbesondere mit der kommunalen Seite (Kinderbetreuung als Aufgabe der Daseinsvorsorge; Schnittstelle zur Kinder- und Jugendhilfe) und mit freien Trägern Erfolg bringen können. "Gute Beispiele" werden sich allerdings nur finden lassen, wo eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den Trägern Praxis ist.
In der aktuellen Diskussion wird immer wieder der heutige "Regelsatz" für Kinder kritisiert und behauptet, dass er in nicht angemessener Weise die typischen Bedarfe eines Kindes berücksichtige. Daher wird gefordert, einen eigenständigen Kinderregelsatz zu ermitteln.
Dabei wird aber vielfach vergessen, dass Eltern und Kinder jeweils einen Betrag erhalten, den sie für die Leistungen einsetzen können, die ihnen besonders notwendig erscheinen.
Eine Diskussion der Kinderregelsätze ist aber dennoch notwendig. Dabei wird es vor allem darauf ankommen, die Möglichkeiten zur Verbesserung der konkreten Lebenssituation von Kindern (Bildungschancen, gesunde Ernährung) zu verdeutlichen.
Die Bundesregierung wird prüfen, ob dies auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die ja Grundlage für die Regelsatzbemessung ist, möglich ist. Dabei geht es vor allem darum zu klären, wie man den Konsum von Kindern in Haushalten mit niedrigen Einkommen konkret abgrenzen kann.
Das Bundesfamilienministerium hat bereits einmal modellhaft für alle Haushalte mit Kindern die Ausgaben für Kinder ermittelt. Diese Berechnungen zeigen aber auch, dass nur ein Teil der Ausgaben direkt dem Kind zugeordnet werden kann. Bei dem überwiegenden Teil der Verbrauchsausgaben ist eine exakte Verteilung auf Erwachsene und Kinder nur durch normative Festlegungen möglich.
Derzeit bestehen eine Reihe von Forderungen und Gesetzesinitiativen zur Überprüfung der Leistungen für Kinder. Diese Vorschläge konzentrieren sich hauptsächlich auf die materielle Absicherung wie z. B. zusätzliche Gelder für Schulmaterialien, Nachhilfe, Ausflüge oder Zuschüsse zum Mittagessen in Schulen oder Kindergärten.
Dabei ist zu prüfen, wie einzelnen Belangen von Kindern besonders Rechnung getragen werden kann. Zurzeit werden die Vorschläge der Länder - wie Schulspeisung, Schulsachbedarf, Klassenausflüge und Nachhilfeunterricht - auf den Prüfstand gestellt.
Das Mittagessen in Schulen ist bekanntermaßen nicht Aufgabe des Bundes. Hierfür sind die Länder im Rahmen der Kultuszuständigkeit zuständig.
Die noch nicht abgeschlossenen Überlegungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gehen daher eher dahin, wie zusätzliche Leistungen für Schüler in Form von „Schulstarterpaket und Schuljahresanfangspaket“ ermöglicht werden können. Hier könnten jedem Schüler, der Leistungen nach dem SGB II oder XII erhält, gesonderte Leistungen für Schulbedarf bereitgestellt werden. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Länder sich aus der Verantwortung ziehen und ihre Leistungen kürzen. Die Länder können nicht ständig ihre Bildungshoheit reklamieren, aber die Probleme sozial benachteiligter Kinder
vernachlässigen.
Moderate Verbesserungen für Familien mit niedrigem Einkommen durch Weiterentwicklung des Kinderzuschlags und Verbesserungen beim WohngeldWir müssen vor allem die gegenüber dem Fürsorgesystem SGB II vorrangigen Leistungen stärken. Im SGB II hat die Einführung des Kinderzuschlags für viele Familien Verbesserungen gebracht. Der Kinderzuschlag ist nicht nur ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Kinderarmut. Er hilft auch und gerade jenen Eltern, deren Einkommen zwar für sie selbst reicht, die aber nicht genug verdienen, um auch ihre Kinder zu versorgen. Die Folge ist dann, dass diese Familien trotz Arbeit auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen sind.
Um das Verfahren zur Beantragung des Kinderzuschlags zu vereinfachen und den Kreis der Berechtigten zu vergrößern, hat die Bundesregierung am 8. April 2008 den Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergelds beschlossen, der eine Weiterentwicklung des Kinderszuschlags zum 1. Oktober 2008 vorsieht.
Durch eine deutliche Absenkung der Mindesteinkommensgrenze auf 600 Euro für
Alleinerziehende und 900 Euro für Paare wird der Kreis der Berechtigten erheblich ausgeweitet. Durch die klaren Einkommensgrenzen können Eltern außerdem leichter erkennen, ob der Kinderzuschlag für sie in Betracht kommt oder nicht. Ein Paar, das 900 Euro zum Lebensunterhalt beiträgt, oder Alleinerziehende, mit einem Einkommen von 600 Euro werden durch den Kinderzuschlag unabhängig vom Arbeitslosengeld II.
Neben der Einkommensgrenze soll auch die sogenannte Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 70 auf 50 Prozent gesenkt werden. Die Eltern können auf diese Art und Weise mehr als bisher vom erwirtschafteten Einkommen behalten. Bei zusätzlichem Erwerbseinkommen steigt also auch das verfügbare Einkommen. Dies wird zu positiven Erwerbsanreizen führen.
Gleichzeitig reformieren wir das Wohngeld, um den seit der letzten Wohngeldnovelle im Jahr 2001 gestiegenen Mieten und Heizkosten Rechnung zu tragen.
Nach bisherigen Schätzungen gehen wir davon aus, dass wir mit dieser Weiterentwicklung des Kinderzuschlags im Zusammenspiel mit den geplanten Verbesserungen beim Wohngeld bis zu 70.000 Bedarfsgemeinschaften mit rund 150.000 Kindern aus dem Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Sozialgeld herausholen können.
AusblickWir müssen Wachstum und Beschäftigung stärken und wir müssen dafür sorgen, dass Menschen von ihrem Einkommen ohne staatliche Unterstützung leben können. Um Armut wirksam zu bekämpfen, brauchen wir gesetzliche Mindestlöhne.
Die Schaffung von Arbeitsplätzen mit existenzsichernden Löhnen reicht aber allein nicht aus, um Armut zu bekämpfen. Denn beim Thema Kinderarmut geht es nicht nur um Einkommensarmut, sondern um vielfältige Bedarfslagen. Um insbesondere Kinderarmut zu bekämpfen, ist daher ein umfassender Politikansatz und eine Gesamtstrategie unter Einbeziehung aller relevanten Akteure in Politik und Gesellschaft notwendig. Bund, Länder und Kommunen müssen eine abgestimmte Gesamtstrategie entwickeln, um Kinderarmut zu
begegnen und Kinder wirkungsvoller zu fördern. In diesem Sinne schlug die von Wolfgang Jüttner geleitete der Kommission „Gleiche Lebenschancen für jedes Kind – Kinderarmut bekämpfen“ vor, eine Nationalen Kinderkonferenz einzuberufen und eine Konzeption für die Durchführung hierzu zu erarbeiten.
Aus meiner Sicht muss ein abgestimmter Ansatz folgendes beinhalten:
- Erstens den Ausbau von Infrastrukturleistungen, insbesondere der Kinderbetreuung,
- Zweitens einen besseren Familienleistungsausgleich und
- Drittens den gezielten und eher moderaten Ausbau von Transferleistungen für Familien im SGB II bzw. SGB XII, um die Abhängigkeit von Fürsorgeleistungen bei Familien / Kindern nicht weiter zu erhöhen.
Der Ausbau von Infrastruktur sollte im Zweifel vor einem Mehr an Geld stehen. Die SPD hat hierfür die richtigen Konzepte entwickelt und dafür gesorgt, dass die Weichen richtig gestellt wurden. Um die Bildungschancen von Kindern zu erhöhen, brauchen wir bessere Betreuung und frühe individuelle Förderung. Die Vermittlung und Eingliederung in Arbeit geht vor, denn das ist die beste Armutsvermeidung. Insoweit sind auch Pauschalierungen von Geldleistungen in einem gewissen Umfang zu vertreten, selbst wenn der Einzelfallgerechtigkeit nicht immer Genüge getan ist. Nicht die "spitze" Berechnung von Leistungen ist die Hauptaufgabe der SGB IITräger, sondern die Eingliederung in Arbeit!
Der Ausbau von Leistungen im "untersten Netz" der Sozialleistungen muss stets hinsichtlich der Wirkungen auf das steuerliche Existenzminimum der Familien und dem Vorrang familienpolitischer Leistungen vor den Fürsorgeleistungen SGB II und SGB XII abgewogen werden. Jede Weiterentwicklung sollte die Transparenz der zu gewährenden (Geld-) Leistungen erhöhen, um die im Niedrigeinkommensbereich bestehende "verdeckte Armut" zu verringern.