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26. Dezember 2007
Das ändert sich zum 1. Januar 2008
Gesetzliche Änderungen und Neuregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
In der Arbeits- und Sozialpoltik werden zum 1. Januar 2008 Änderungen und Neuregelungen in Kraft treten, die insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen. Eine Übersicht gibts hier:1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchendea) Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung
Nachdem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Januar 2007 von 6,5 auf 4,2 Prozent deutlich gesenkt wurden, hat der Bundestag beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitsförderung zum 1. Januar 2008 nochmals um 0,9 auf 3,3 Prozent zu senken. Dies wurde durch unerwartet hohe Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit möglich. Durch die Beitragssenkung werden die Lohnnebenkosten reduziert, beitragspflichtige Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden erneut - um rund sieben Milliarden Euro jährlich - entlastet. Ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen von ca. 2.800 Euro hat jährlich ca. 150 Euro mehr im Portemonnaie.
b) Perspektive 50plus geht in die zweite Phase
Mit dem 1. Januar 2008 beginnt die zweite Phase des Bundesprogramms "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen", die sich auf einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken wird und für die Bundesmittel in Höhe von 275 Millionen Euro bereitgestellt werden. Gefördert werden regionale Konzepte von 62 Beschäftigungspakten, an denen rund 200 ARGEn, Optionskommunen und Agenturen bei getrennter Aufgabenwahrnehmung beteiligt sind. Das Hauptziel der zweiten Programmphase ist die Integration möglichst vieler älterer Langzeitarbeitsloser in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Verringerung der Hilfebedürftigkeit und Arbeitsmarktferne der Zielgruppe.
c) Neues Bundesprogramm Kommunal-Kombi startet
Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) sollen zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.12.2009 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten in 79 Kreisen und kreisfreien Städten mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen werden. Diese zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeitsplätze mit einer Dauer von maximal drei Jahren sollen sich an Menschen richten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und seit mindestens 12 Monaten Arbeitslosengeld II beziehen. Als Arbeitgeber sollen in erster Linie Arbeitgeber auf der kommunalen Ebene oder der Kreisebene fungieren.
d) Verbesserte Ausbildungsförderung von Migrantinnen und Migranten
Zum 1. Januar 2008 tritt die verbesserte Ausbildungsförderung von Migrantinnen und Migranten in Kraft. Ausländische Jugendliche, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, sollen künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern oder eigener Erwerbstätigkeit mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden können. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zur Integration junger Ausländer in Deutschland geleistet und eine Zusage der Bundesregierung aus dem Nationalen Integrationsplan eingelöst. Die Änderungen erfolgen im Rahmen des 22. BAföG-Änderungsgesetzes, mit dem auch die Regelungen im BAföG entsprechend angepasst werden.
e) Neufestlegung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II
Zum 1. Januar 2008 wird die Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Unterkunft und Heizung im SGB II auf Basis der Ende 2006 gesetzlich verankerten Anpassungsformel für 14 Länder auf 28,6 Prozent, für das Land Baden-Württemberg auf 32,6 Prozent sowie für das Land Rheinland-Pfalz auf 38,6 Prozent gesenkt.
f) Verlängerung der Regelung über den Vermittlungsgutschein
Die Regelung über den Vermittlungsgutschein (Paragraph 412g SGB III), die bis zum 31. Dezember 2007 befristet war, wird mit folgenden zwei Änderungen bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein besteht nicht mehr schon nach sechs Wochen, sondern erst nach zwei Monaten Arbeitslosigkeit. Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen können einen Vermittlungsgutschein erhalten, bei dem bei einer Integration von mindestens sechs Monaten die zweite Rate um bis zu 500 Euro höher dotiert sein kann, d. h. insgesamt bis zu 2.500 Euro.
2. Arbeitsrecht und Arbeitsschutza) Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Angestrebt wird, dass zum 1. Januar 2008 die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Briefdienstleistungen in Kraft tritt. Die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2010 und verpflichtet alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen, die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen befördern, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den tarifvertraglich vorgesehenen Mindestlohn zu zahlen.
3. Sozialversicherung, Rentenversicherung und Sozialgesetzbucha) Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Beitragssatz beträgt ab dem 1. Januar 2008 unverändert 19,9 Prozent in der gesetzlichen Rentenversicherung und 26,4 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
b) Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung wird von 5,1 Prozent auf 4,9 Prozent gesenkt.
c) Sozialversicherungs-Rechengrößen
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2006 aktualisiert. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2008 zugrunde liegende Einkommensentwicklung in 2006 betrug in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen plus 1,00 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2006 in Höhe von 1,01 Prozent zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (Zusatzjobs) abgestellt.
Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick:
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2008 auf 2.485 Euro/Monat (West) festgesetzt (2007: 2.450 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) beträgt im Jahr 2008 unverändert 2.100 Euro/Monat.
Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze (West), die im Jahr 2007 5.250 Euro/Monat beträgt, wird für das Jahr 2008 auf 5.300 Euro/Monat steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) vermindert sich für das Jahr 2008 auf 4.500 Euro/Monat (2007: 4.550 Euro/Monat). Zur Erläuterung: Diese Größe wurde für 2007 auf Grundlage einer vergleichsweise hohen Lohnrate Ost von plus 1,38 Prozent in 2005 fortgeschrieben. Tatsächlich wurde dieser Wert jedoch im Jahr 2006 nicht erreicht € er betrug die oben genannten plus 1,00 Prozent. Daher erfolgt nach der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsmethodik für das 2008 eine entsprechende Korrektur.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2008 auf 48.150 Euro festgesetzt (2007: 47.700 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2008 43.200 Euro betragen (2007: 42.750 Euro). Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
d) Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2008 weiterhin 79,60 Euro.
e) Landwirtschaftliche Unfallversicherung
Der Bundestag hat am 8. November 2007 das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) beschlossen. Die mit diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen dienen dem Ziel, die Beiträge der Landwirte zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in den nächsten Jahren stabil zu halten oder sie sogar zu senken. Hierbei wurden weitgehend Vorschläge der berufsständischen Vertretungen aufgegriffen.
f) Riester-Rente
Die - zum Erhalt der volle(n) Zulage(n) - erforderliche Sparleistung steigt auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (2007: drei Prozent). Gezahlt werden ab 2008 eine Grundzulage von 154 Euro (2007: 114 Euro) und eine Kinderzulage von 185 Euro (2007: 138 Euro) jährlich. Für alle ab 1. Januar 2008 geborenen Kinder gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr.
g) Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze
Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom 20. April 2007 sieht ab dem Jahr 2012 eine auf den Geburtsjahrgang abstellende, stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr und die entsprechende Anhebung der Altersgrenzen bei anderen Rentenarten vor. Die Regelungen zur Anhebung der Altersgrenzen treten zum 1. Januar 2008 in Kraft.
Umfangreiche Informationen hierzu und eine detaillierte Übersicht über die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen bei den Altersrenten bietet die Internetseite www.bmas.bund.de.
4. Belange behinderter Menschen und SozialhilfeRechtsanspruch auf Persönliches Budget
Ab dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Mit der neuen Leistungsform des Persönlichen Budgets können gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen Realität werden. Das Persönliche Budget berechtigt Menschen mit Behinderungen, anstatt der üblichen Sachleistungen nun Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenzustellen. Bislang waren Persönliche Budgets noch Ermessensleistungen € vom 1. Januar 2008 an besteht ein uneingeschränkter Rechtsanspruch darauf.
Eine vollständige Übersicht mit weiteren Angaben gibts hier:
Links:Das ändert sich zum 1.1.2008 - Langfassung BMAS