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Pressemitteilung:

19. November 2007

Reform der Unfallversicherung kommt ohne Veränderung des Leistungsrechts

Zu dem im Koalitionsausschuss erzielten Einvernehmen, vorerst die Reform der Unfallversicherung auf die Bereiche Organisationsrecht und Lastenausgleich zu beschränken, erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Brandner:

Das in der vergangenen Woche im Koalitionsausschuss erzielte Einvernehmen, die Reform der Unfallversicherung vorerst auf die Bereiche Organisationsrecht und Lastenausgleich zu beschränken, ist zu begrüßen. Damit schwenkt die Union nunmehr auf den von der SPD-Bundestagsfraktion seit Mitte diesen Jahres vertretenen Kurs ein.

Mit der Organisationsreform und der Reform des Lastenausgleichs werden die gemeinsamen Vorschläge der Selbstverwaltungen der Berufsgenossenschaften aufgegriffen und ausgefüllt.

Die Verringerung der Trägeranzahl, die Straffung der Verwaltungs-strukturen und ein verstärktes Benchmarking werden zu deutlichen Effizienzgewinnen führen. Die Verwaltungskosten werden dadurch mittel- und langfristig merklich abgesenkt. Die Weiterentwicklung des bestehenden Lastenausgleiches zu einem Überaltlastausgleich wird dazu beitragen, die unfallbedingten Ausgaben gerechter zu verteilen und den Solidargedanken in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur zu stärken, sondern auszubauen.

Bereits in den kommenden Tagen wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Diskussion stellen. Damit können dann die Weichen für eine zeitgemäße Umgestaltung der Strukturen der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt werden. Damit die gesetzliche Unfallversicherung als bewährter Garant für eine zuverlässige, soziale Absicherung vor der gesundheitlichen Risiken der Arbeitswelt erhalten bleibt.

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