Pressemitteilung:
Berlin, 07. November 2007
50 Prozent Quorum deutlich erfüllt – Arbeitnehmer-Entsendegesetz zügig verabschieden
Zu den Forderungen der Unionspolitiker Peter Ramsauer und Norbert Röttgen nach Neuverhandlung des Mindestlohntarifvertrags für Briefdienstleister, erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Brandner:
Das politische Quorum von 50 Prozent ist eindeutig erfüllt. Für Nachverhandlungen sehen wir keinen Anlass. Wir begrüßen das Bemühen, den tariflich vereinbarten Mindestlohn für Briefdienstleister rechtzeitig zum 1. Januar 2008 allgemeinverbindlich zu erklären. Im Übrigen kann man nicht gesetzliche Mindestlöhne mit Verweis auf die Tarifautonomie ablehnen und gleichzeitig geschlossene Tarifverträge infrage stellen.
Die Anhörung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat die Notwendigkeit unterstrichen, dass rechtzeitig zum 1. Januar 2008 &
8194; wenn das Briefmonopol der Deutschen Post ausläuft &8194; angemessene Mindestlöhne für Zusteller gelten müssen.
Die Sachverständigen haben insbesondere die prekären Beschäftigungsbedingungen bei den neuen Lizenznehmern hervor. So sind mit über 60 Prozent deutlich mehr als die Hälfte der Beschäftigten bei den Wettbewerbern der Deutschen Post geringfügig beschäftigt und die Stundenlöhne äußerst niedrig. Die Entgelte liegen um 30 bis 40 Prozent unter denen der Deutschen Post. Außerdem haben die bei den neuen Briefdienstleistern Beschäftigten kaum Mitbestimmungs- und Teilhaberechte, denn für die neuen Brief- und Zustelldienste gelten keine Tarifverträge und nur in wenigen Betrieben gibt es Betriebsräte.
Die Sachverständigen prognostizierten einen harten Verdrängungswettbewerb, wenn das Briefmonopol zum Beginn des kommenden Jahres fällt. Das bedeutet, ohne Mindestlohn wird der Wettbewerb nicht über Qualität und Service, sondern ausschließlich auf dem Rücken der Beschäftigten über Lohndumping stattfinden.
Der Arbeitgeberverband Postdienste sieht 32.000 Arbeitsplätze gefährdet, wenn der zwischen ihm und ver.di vereinbarte Mindestlohn nicht allgemeinverbindlich erklärt wird. Über 60 Prozent der Beschäftigten beim Arbeitgeberverband Postdienste sind sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte, lediglich 4,1 Prozent sind geringfügig beschäftigt. Hier würden also sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse verloren gehen. Im Übrigen werden prekäre Arbeitsplätze bei den neuen Briefdienstleistern durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei der Deutschen Post über deren Steuern und Abgaben mitfinanziert.
Dies widerspricht Geist und Inhalt des Postgesetzes, mit dem der Gesetzgeber durch soziale Lizenzanforderungen einen fairen Wettbewerb im Briefmarkt sicherstellen wollte. Wir wollen kein Lohndumping zulasten der Beschäftigten, sondern fairen Wettbewerb um bessere Qualität, umfangreichere Leistung und guten Service.
Der Sachverständige Professor Preis, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität Köln, betonte, dass es zur Aufnahme der Briefdienste ins Arbeitnehmerentsendegesetz und die daraus folgende Erstreckung eines Mindestlohntarifvertrags keine Alternative gebe, wenn man soziale Verwerfungen in diesem Bereich verhindern wolle.
Der zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft ver.di geschlossene Tarifvertrag orientiert sich korrekt an den engen Vorgaben des Postgesetzes, das ausdrücklich auf die Tätigkeit und nicht auf die Branche abstellt. Entsprechend ist der Tarifvertrag nicht zu beanstanden. Das heißt, wer Briefe gewerbsmäßig für Dritte einsammelt, sortiert, verteilt und schließlich austrägt, fällt unter den zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft ver.di geschlossenen Tarifvertrag.
Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Briefdienstleister beim Arbeitgeberverband Postdienste beschäftigt ist. Der Arbeitgeberverband Postdienste rechnete vor, dass von insgesamt 190.000 Beschäftigten im Bereich Briefdienste 119.000 (ohne Beamte) beim Arbeitgeberverband Postdienste beschäftigt sind. Somit gehen wir davon aus, dass der Tarifvertrag für mehr als die Hälfte der Beschäftigten gilt und betrachten das 50 Prozent Quorum als deutlich erfüllt.
Auch die Bundesnetzagentur geht von den bei ihr gemeldeten 46.000 Beschäftigten bei den Lizenznehmern aus. Die Zahlen, die von den neuen Briefdienstleistern genannt worden waren, konnte Herr Kurth nicht bestätigen. Professor Preis sprach im Zusammenhang mit dem 50 Prozent Quorum von Zahlenakrobatik. Für ihn erschloss es sich logisch nicht, wenn 90 Prozent der Briefdienstleistungen vom Arbeitgeberverband Post erfüllt werden, die Mehrheit der Arbeitnehmer jedoch bei den neuen Briefdienstleistern tätig sein sollen, die weniger als zehn Prozent der Briefdienstleistungen erbringen. Man könne vielmehr davon ausgehen, dass beim Arbeitgeberverband Postdienste mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer beschäftigt sind. Auch der sachverständige Schwemmle von Input e.V. zeigte sich erstaunt über die explosionsartige Vermehrung von Menschen, die mit Briefdienstleistungen beschäftigt seien.
Fazit: Die Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag hat uns in unserer Auffassung bestärkt, dass der zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft ver.di vereinbarte Mindestlohntarifvertrag rechtzeitig zum 1. Januar 2008 allgemeinverbindlich erklärt werden muss. Der vorliegende Mindestlohntarifvertrag erfüllt das politisch vereinbarte 50 Prozent Quorum. Er ist rechtlich in keiner Weise zu beanstanden.
Wir wollen Wettbewerb um die beste Dienstleistung und nicht um die niedrigsten Löhne. Im Interesse aller Beschäftigten bei den Briefdienstleistern muss das Verfahren zügig und ohne weiteren Verzögerungen abgeschlossen werden. Nur so können wir sicherstellen, dass rechtzeitig, bevor das Briefmonopol fällt, gleiche und faire Bedingungen herrschen.