Meldung:
Kreis Gütersloh, 05. November 2007
Klaus Brandner antwortet Landrat S.-G. Adenauer
Bund beteiligt sich an Kosten der Unterkunft - auch im Kreis Gütersloh
"... Vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie gehen dort darauf ein, in welchem Umfang sich der Bund an den Ausgaben der Kommunen für Miete und Heizung für Bezieher von Arbeitslosengeld II beteiligt.
Wir wollen die Kommunen entlasten. Hierfür bin ich stets eingetreten. Eine gute Finanzausstattung der Kommunen ist uns wichtig. Nur so können wir garantieren, dass sie zum Wohle ihrer Bürger auch die notwendigen Ausgaben und Investitionen tätigen können. Städte und Gemeinden sind der Ort, an dem die Demokratie ganz nah bei den Menschen ist. Hier sind die politischen Entscheidungen nachvollziehbar.
Deshalb beteiligt sich der Bund finanziell und unterstützt die Kommunen dabei, ihre Aufgaben zu erfüllen. Wir haben daher die Gewerbesteuer erhalten. CDU/CSU hingegen wollten sie abschaffen. Ich bin froh, dass wir uns durchsetzen konnten und die notwendigen Reformen durchgeführt haben. Die Kommunen profitieren davon in steigenden Umfang. Im Jahr 2001 betrugen die Gewerbesteuer-Einnahmen bundesweit 24,5 Mrd. Euro. Im Jahr 2006 waren es bereits 38,4 Mrd. und Experten rechnen für die folgenden Jahre mit weiter deutlich steigenden Einnahmen.
Auch mit unserer Arbeitsmarktpolitik unterstützen wir die Kommunen. Die Arbeitslosigkeit geht insgesamt zurück. Im Bund verzeichnen wir rund 650.000 Arbeitslose weniger gegenüber 2006, im Kreis Gütersloh haben wir einen Rückgang um 3.286, das sind hier minus 25,7 Prozent gegenüber Oktober 2006. Hinzu kommt, dass der Bund insgesamt 2,5 Mrd. Euro der Bund den Kommunen über die Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfügung stellt. Wir sind uns dabei bewusst, dass diese Entlastung nicht überall in gleichem Maße ankommt. Hier sind die Bundesländer – also auch die NRW-Landesregierung – in der Verantwortung. Sie sind diejenigen, die über einen interkommunalen Finanzausgleich dafür Sorge tragen müssen, dass keine Kommune gegenüber der anderen das Nachsehen hat. Die Landesregierung ist dafür verantwortlich, dass der Kreis Gütersloh und seine Städte und Gemeinden nicht gegenüber den anderen Kommunen in NRW im Nachteil sind.
Deshalb erwarten wir von dieser Landesregierung, dass sie die Einsparungen unter anderem beim Wohngeld, die Ergebnis unserer Reformen sind, an die Kommunen vollständig weitergibt und nicht einbehält.
Im vergangenen Jahr haben wir durch unsere Gesetzgebung die Beteiligung des Bundes an Miete und Heizung auf eine verlässliche Grundlage gestellt. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Wir haben uns verschiedene Möglichkeiten angeguckt und die Vor- und Nachteile abgewogen. Letztlich haben wir gemeinsam mit dem Bundesrat eine Lösung gefunden, dem alle Bundesländer mit 16 zu Null (!) zugestimmt haben. Auch die kommunalen Verbände waren an diesen Gesprächen beteiligt. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatte im Bundesrat. Dort hat der niedersächsiche Ministerpräsident Christian Wulff gesagt:
„Ich hoffe, alle haben erkannt, dass auch die Länder kooperativ waren. Sie waren erfolgreiche Sachwalter der Kommunen…Ich begrüße es, dass die Regelung bis 2010 Gültigkeit hat. Das schafft die dringend benötigte Planungssicherheit…“
Gleichwohl gibt es immer wieder Stimmen, die die Ausgabenentwicklung bei Miete und Heizkosten als Bezugsgröße für die Anpassung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten wünschen. Das hört sich zwar gut an, aber das Gegenteil ist richtig. Ein solches Verfahren wäre nicht nur äußerst kompliziert und langwierig. Auch würden wir wieder dort ankommen, wo wir 2006 vor dem Gesetzgebungsverfahren gestartet sind: Bei endlosen Debatten darüber, welches nun die „wahre“ Kostenhöhe sei. Das ist das Gegenteil von Verlässlichkeit. Schon seinerzeit haben fast alle Experten die Eignung dieser Bezugsgröße in Zweifel gezogen. Aus gutem Grund orientieren wir uns also daran, wie viele Menschen arbeitslos sind oder ergänzendes Arbeitslosengeld II erhalten.
Wir werden uns in dieser Woche mit dem Thema im Rahmen einer Bundestagsanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales befassen. Dann haben die Sachverständigen Gelegenheit, alle Aspekte dieses Themas noch einmal zu beleuchten. Ich will dabei auch Ihre Bedenken zur Sprache bringen.
Weitere Entlastungen sind zu erwarten; zum Beispiel durch die JobPerspektive, die seit erstem Oktober 2007 in Kraft ist und aufgrund meiner Initiative beschlossen wurde. Wir geben damit Menschen einen Job, die auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Chance gehabt hätten. Gerade dies war mir ein persönliches Anliegen, für das ich immer gestritten habe. Diese JobPerspektive hilft nicht nur ganz unmittelbar den Betroffenen, sie entlastet auch die Kommunen. Denn wer eine Beschäftigung hat, braucht kein Arbeitslosengeld II mehr und die Kommune spart die Miete und die Heizkosten.
Ich weise in diesem Zusammenhang noch auf einen weiteren Punkt hin, der aus kommunaler Sicht äußerst interessant sein dürfte. Die SPD will mit einem Erwerbstätigenzuschuss möglichst viele Aufstocker aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II herausholen. Dazu wollen wir das Wohngeldrecht entsprechend anpassen. Ich hoffe, dass wir mit unserem Koalitionspartner möglichst schnell eine Lösung hinbekommen und auch hier die Kommunen profitieren.
Für mich ist es immer noch ein Skandal, wenn Menschen bei vollschichtiger Arbeit auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind. Und man kann es drehen und wenden, wie man will: Ohne einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn lässt sich all dies nicht lösen..."