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Meldung:

Berlin, 12. September 2007

Keine Verzögerung zu Lasten der Beschäftigten bei den Postdienstleistern

Zur Aufnahme der Postdienste in das Arbeitnehmerentsendegesetz und den Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden der Union, Volker Kauder und Peter Ramsauer, erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Die SPD erinnert den Koalitionspartner an die Vereinbarung, die die Regierung auf ihrer Klausurtagung in Meseberg getroffen hat. Dort wurde vereinbart, dass die Postdienste in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden, damit Mindestlöhne noch rechtzeitig vor Öffnung des Postmarktes zum 1. Januar 2008 wirken können. Wir wollen Wettbewerb um die beste Dienstleistung und nicht um die niedrigsten Löhne. Der vereinbarte Mindestlohn im Postbereich von 9,80 Euro beziehungsweise 8,00 Euro liegt im Übrigen deutlich unter den von der Post gezahlten Löhnen im Bereich von 11,43 Euro bis 16,78 Euro. Deshalb ist hier noch genügend Spielraum für Wettbewerb.

Wir wollen die Menschen vor unfairen Bedingungen schützen und Zusteller, die vollschichtig arbeiten, müssen von ihrem Einkommen ohne staatliche Zuschüsse leben können. Einheitliche Mindeststandards sind Vorraussetzung für fairen Wettbewerb. Nur so kann es Wettbewerb um den besten Service, die beste Technik und das attraktivste Angebot geben. Erst durch Aufnahme der Postbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz können wir sicherstellen, dass Mindestlöhne gezahlt werden. Dienstleister mit Sitz im Ausland, wie zum Beispiel die PIN AG mit Sitz in den Niederlanden, können sich dann nicht mehr dem Tarifsystem entziehen.

Es gibt für uns keinen Grund, das Gesetzgebungsverfahren nicht unverzüglich einzuleiten. Im Interesse aller Beschäftigten bei den Postdienstleistern erwarten wir, dass der Gesetzentwurf nächste Woche in das Parlament eingebracht wird. Nur so können wir sicherstellen, dass rechtzeitig, bevor das Briefmonopol fällt, einheitliche faire Bedingungen herrschen.

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