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Pressemitteilung:

Berlin, 25. Juli 2007

Arbeitnehmerfreizügigkeit erfordert Mindestlohn

Zu der Diskussion über die Arbeitnehmerfreizügigkeit erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner

Eine mögliche größere Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 2009 erfordert erst recht einen gesetzlichen Mindestlohn. Die getroffenen Regelungen im Koalitionsausschuss zum Mindestlohn müssen zügig umgesetzt werden. Sie sind jedoch nur ein erster Schritt insbesondere vor dem Hintergrund des möglichen Auslaufens der Übergangsregelung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf gute Arbeit und faire Löhne. Dazu brauchen wir weitgehende Regeln.

Die Mehrheit der EU-Staaten hat Mindestlöhne. Gerade in Ländern wie Großbritannien, die einen besonders hohen Zuzug von Arbeitnehmern aus Osteuropa haben, ist dies ein wirkungsvoller Schutz gegenüber Lohndumping. Der Wettbewerbsfähigkeit hat der Mindestlohn nicht geschadet. Unser wirtschaftliches Erfolgskonzept basiert nicht darauf immer billiger zu sein sondern besser.

In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass ab heute die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den USA auf 5.85 US-$ in Kraft tritt. Weitere mutige Stufen sind bereits vereinbart. Der gesetzliche Mindestlohn in den USA wird im kommenden Jahr auf 6.55 US-$ und im darauffolgenden Jahr auf 7.25 US-$ ansteigen. Das zeigt, dass wir die ideologiebehaftete Debatte beenden müssen und wirkungsvolle Schritte gegen Lohndumping gehen müssen. Mindestlöhne sichern Arbeitsplätze und schützen die Unternehmen vor Lohndrückerei.


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