Seitenanfang

Hauptnavigation




Zusatzinformationen

Termine

21. Mai 2012 - 25. Mai 2012

Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin
11. Juni 2012 - 15. Juni 2012

Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin
25. Juni 2012 - 29. Juni 2012

Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin


Hauptinhaltsbereich

Pressemitteilung:

Berlin, 19. Juni 2007

Ausweitung des Arbeitnehmerentsende-Gesetzes ist Fortschritt – zügig Aktualisierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes vorantreiben

Zu den Ergebnissen im Koalitionsausschusses erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Die Einigung im Koalitionsausschuss ist ein vorzeigbares Ergebnis. Die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Bedenkt man, wie schwierig es in den Koalitionsverhandlungen im Herbst 2005 war, die Union davon zu überzeugen, das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die Gebäudereinigerbranche auszuweiten, erkennt man: Die Union hat sich spürbar bewegt und wir sind heute einen entscheidenden Schritt weiter.

Voraussetzung für die Aufnahme ins Arbeitnehmerentsendegesetz ist eine Tarifbindung von 50 Prozent. Die Tarifparteien der betroffenen Branchen wie zum Beispiel Bewachungsgewerbe, Postdienstleistungen, Entsorgungswirtschaft und Zeitarbeit sind nun gefordert, zügig die Voraussetzungen für die Aufnahme ins Arbeitnehmerentsendegesetz zu erfüllen.

Für Branchen, in denen es keine Tarifverträge gibt oder eine zu geringe Tarifbindung, besteht die Möglichkeit, das Mindestarbeitsbedingungengesetz aus dem Jahr 1952 zur Anwendung zu bringen. Dieses Gesetz muss nun zügig aktualisiert und den heutigen Bedingungen angepasst werden, damit wir in Branchen wie der Fleischwirtschaft möglichst rasch soziale Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen.

Beide Instrumente reichen jedoch nicht aus, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich vor Lohndumping zu schützen. Auch in tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen gibt es Armutslöhne. Die Union ist leider immer noch nicht bereit, dies anzuerkennen und wirksam gegen Lohndumping und Ausbeutung vorzugehen.

Fazit: Die Einigung im Koalitionsausschuss ist ein echter Fortschritt, aber sie reicht nicht aus. Die Union hat sich zwar in die richtige Richtung bewegt. Jedoch wurde in den Verhandlungen deutlich dass die CDU/CSU noch weit davon entfernt ist, die sozialen Verwerfungen in vielen Bereichen anzuerkennen. Wir brauchen wirksame Lösungen gegen Lohndumping. Deshalb bleibt die Forderung nach gesetzlichen Mindestlöhnen für uns auf der Tagesordnung, denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf gute Arbeit und faire Löhne.

Zum Seitenanfang