Pressemitteilung:
31. Mai 2007
Gute Zahlen auch bei den Langzeitarbeitslosen
Zu den Arbeitslosenzahlen im Mai erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Die gute Konjunktur kommt allmählich auch bei den Langzeitarbeitslosen an. Der Rückgang um 355.000 oder um 12 Prozent gegenüber den Vorjahr ist ermutigend. Vielen Menschen kann wieder eine berufliche Perspektive gegeben werden. Wir freuen uns darüber, dass die Reformen wirken und fühlen uns in der Politik des Förderns und Forderns bestärkt.
Deshalb halten wir an der Linie fest, bei der Weiterbildung und effiziente Vermittlung im Vordergrund stehen. Qualifizierung ist nach wie vor die beste und nachhaltigste Integrationsstrategie. Gerade für Gruppen, bei denen die gute Entwicklung noch nicht angekommen ist, müssen wir noch mehr tun. Nicht Beitragssatzsenkung oder rein fiskalische Abschöpfung der Finanzressourcen ist erstes Ziel, sondern mehr Qualifizierung und mehr Chancen zum Beispiel für junge Menschen in der Ausbildungswarteschleife oder für Langzeitarbeitslose.
Sehr erfreulich an den aktuellen Zahlen ist, dass die Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahr um 539.000 insbesondere auf die Zunahme sozialversicherungspflichtiger Vollzeitstellen zurückzuführen ist. Dabei ist der Anstieg in Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit 4,2 Prozent beziehungsweise 4,0 Prozent besonders hervorzuheben. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit um 732.000 gegenüber dem Vorjahr und die hohe Zahl der gemeldeten offenen Stellen zeigen, dass wir in den kommenden Monaten weitere positive Entwicklungen erwarten können.
Ein weiterer Punkt ist bemerkenswert: Nach den letzten Zahlen hat die Zahl der Aufstocker deutlich zugenommen. Im Januar 2007 erhielten etwa 500.000 Erwerbstätige aufstockendes Arbeitslosengeld II, obwohl sie beschäftigt waren. Das heißt, dass die Einkommen der Menschen auch bei Beschäftigung nicht ausreichen, um ihren Unterhalt und den ihrer Familien zu finanzieren. Wir fordern daher umso dringender einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler über die Kosten im SGB II das Dumpinglohnverhalten von Unternehmen finanziert.