Position:
11. Mai 2007
Klaus Brandner:
"Einen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne wird niemand gewinnen."
Warum wir gesetzliche Mindestlöhne brauchen
Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf gute Arbeit und faire Löhne. Für uns Sozialdemokraten ist klar: Jeder Mensch muss die Möglichkeit zur Teilhabe an sozial abgesicherter und existenzsichernder Erwerbsarbeit haben. Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer Arbeit auch menschenwürdig leben können.
In Deutschland werden Löhne und Arbeitsbedingungen im Rahmen der Tarifautonomie von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt. Die Tarifautonomie ist ein bewährtes System zur Lohnfindung in unserem Land und ein hohes Gut, das wir mit Entschiedenheit verteidigen. Da wir in Deutschland traditionell eine recht hohe Tarifbindung haben, hat es in der Vergangenheit ausgereicht, Mindestlöhne und soziale Standards tariflich auf Branchenebene zu sichern.
Wir können jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass die Tarifbindung in Deutschland abnimmt. Derzeit sind in Westdeutschland weniger als 68 Prozent und in Ostdeutschland nur knapp 53 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt - Tendenz fallen. Auch in tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen gibt es Armutslöhne. Rund 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten in Deutschland für Löhne, die weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens ausmachen. Hinzu kommt, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse in den vergangenen Jahren zugenommen haben.
SPD und Gewerkschaften halten an dem Grundsatz fest, dass zunächst alle tariflichen Möglichkeiten genutzt werden müssen, um Mindeststandards zu sichern. Dort, wo die Tarifautonomie versagt, es also keine Tarifstrukturen gibt, ist der Gesetzgeber gefordert. Wir wollen starke durchsetzungsfähige Gewerkschaften. Jedoch sind die Gewerkschaften in einigen Bereichen zu schwach, so dass existenzsichernde Löhne nicht mehr durchgesetzt werden können.
Man darf im Übrigen nicht vergessen, dass Mindeststandards nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping schützen. Sie schützen auch die Unternehmen – und zwar insbesondere kleine und mittlere Betriebe – vor einem Vernichtungswettbewerb durch Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. Mindestlöhne sichern die Konkurrenzfähigkeit und das Überleben heimischer Betriebe. Die positiven Erfahrungen im Baubereich belegen dies. Mindestlöhne sichern also Arbeitsplätze und gefährden sie nicht, wie von Union und FDP immer wieder behauptet.
Im Übrigen haben unsere europäischen Nachbarn gute Erfahrungen mit gesetzlichen Mindestlohnregelungen gemacht. 20 von 27 EU-Mitgliedsstaaten haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung sind dort nicht festzustellen. Länder, die keine gesetzlichen Mindestlöhne haben, zeichnen sich durch eine enorm hohe Tarifbindung aus. In Schweden und Dänemark beispielsweise ist der gewerkschaftliche Organisationsgrad deutlich höher als in Deutschland und garantiert eine vollständige tarifvertragliche Deckungsrate. In Österreich führt die Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber in der Wirtschaftskammer zu einer beinahe flächendeckenden Tarifbindung.
Darüber hinaus gehört besser statt billiger zum Erfolgsrezept unserer sozialen Marktwirtschaft. Wir wollen, dass der Wettbewerb durch Leistung, also durch Qualität, hohe Produktivität, Innovation und Service entschieden wird und nicht durch einen Kampf um den niedrigsten Lohn. Ich bin auch überzeugt: Einen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne wird niemand gewinnen.
Bereits im Februar des vergangenen Jahres ist in der Koalition vereinbart worden, geeignete Instrumente zum Schutz gegen Dumpinglöhne für die Bereiche zu beschließen, die von der 2009 wirksam werdenden EU-Dienstleistungsrichtlinie betroffen sind. Angesichts der zunehmenden Europäisierung des Arbeitsmarktes ist davon auszugehen, dass viele ausländische Unternehmen zwar in Deutschland aktiv werden, aber nicht den Arbeitgeberverbänden beitreten und damit auch nicht tarifgebunden sein werden.
Bislang eröffnet das Arbeitnehmerentsendegesetz lediglich in den Bereichen Bau und Gebäudereinigerhandwerk die Möglichkeit, einen von den Tarifparteien ausgehandelten Mindestlohntarifvertrag durch den Bundesarbeitsminister per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Diese Mindestlöhne gelten dann auch für ausländische Arbeitgeber und aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer. Die Baubranche hat von dieser Möglichkeit erfolgreich Gebrauch gemacht. Damit gibt es in dieser Branche einen Mindestlohn auch für Bereiche, in denen die Tarifverträge nicht gelten. In der Bauwirtschaft wird das Entsendegesetz nach allen bisherigen Erfahrungen sowohl von Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberseite als sinnvolles Instrument angesehen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und für existenzsichernde Löhne zu sorgen.
Wir wollen daher das Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen ausweiten. Mit diesem Instrument können Tarifpartner aller Branchen – indem sie eine bundesweit geltende tarifvertragliche Lohnuntergrenze vereinbaren – sicherstellen, dass Lohndumping in ihrer Branche verhindert wird und im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen faire Arbeitsbedingungen herrschen.
Der Koalitionspartner CDU/CSU war bislang gegen eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen. Es besteht jedoch die Chance, dass wir uns mit der Union darauf verständigen können, dass alle Branchen das Angebot erhalten, ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen zu werden. Allerdings besteht Uneinigkeit darüber, auf welchem Wege dieser tarifvertragliche Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Die SPD will, dass dieser Mindestlohn nach den bisherigen Regeln des Arbeitnehmerentsendegesetzes durch Verordnung des Arbeitsministers für allgemeinverbindlich erklärt wird. Nach dem Willen der Union soll die Allgemeinverbindlichkeit nach den Regeln des Tarifvertragsgesetzes herbeigeführt werden. Dies würde hohe Hürden bedeuten. So müssen die an den Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent aller Arbeitnehmer beschäftigen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Dabei sind also nicht nur die tarifgebundenen Arbeitnehmer, sondern alle Arbeitnehmer der Branche mitzuzählen. Da die Tarifbindung nachlässt, wird die Erfüllung dieser 50-Prozent-Hürde immer schwieriger. Außerdem wäre die Zustimmung des mit je drei Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzten Tarifausschusses erforderlich. Bislang scheiterten Bemühungen, Tarifverträge auf diesem Wege für allgemeinverbindlich zu erklären, häufig am Widerstand der BDA.
Dringenden Handlungsbedarf sieht die SPD u.a. in folgenden Branchen: Fleischwirtschaft, Hotel und Gaststätten, Frisörhandwerk, Bewachungsgewerbe, Einzelhandel, Leiharbeit und Postdienste. Hier wäre das Arbeitnehmerentsendegesetz ein sinnvolles Instrument gegen Dumpinglöhne.
Besondere Aufmerksamkeit verdient wegen der zu Beginn 2008 anstehenden Liberalisierung des Briefmarktes der Bereich Postdienste. Mit intensiverem Wettbewerb und dem nahenden Ende des Briefmonopols der Deutschen Post rücken die Arbeitsbedingungen der Zusteller immer stärker ins Blickfeld. Zwar kann die Bundesnetzagentur laut Postgesetz die Lizenz zum Anbieten von Briefdienstleistungen versagen, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragssteller die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, nicht unerheblich unterschreitet“. Mit dieser Sozialklausel wollte der Gesetzgeber verhindern, dass sich Unternehmen zu Lasten der Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten Kosten- und Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Lizenznehmern verschaffen und der Wettbewerb durch ein massenhaftes Ausweichen in ungeschützte Arbeitsverhältnisse verzerrt wird. Jedoch mehren sich Berichte über Dumpinglöhne und unfairen Wettbewerb im Zustellerbereich. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesnetzagentur diesen Hinweisen nicht besonders beherzt nachgeht. Die Branche, die bislang durch sozial gesicherte Einkommensbedingungen gekennzeichnet war, droht sich zu einem Niedriglohnsektor abseits tariflicher Regelungen zu entwickeln. Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit tarifvertraglich abgesicherten Entlohnungsbedingungen bei der Deutschen Post AG werden durch Minijobs und Armutslöhne bei anderen Briefdienstleistern verdrängt.
Durch das Arbeitnehmerentsendegesetz werden jedoch nicht alle Bereiche erreicht. Voraussetzung dafür ist ein bundesweiter Tarifvertrag. In vielen Branchen gibt es dafür keine geeignete Tarifstruktur. Auch fehlt in vielen Bereichen der Wille der Arbeitgeber, verbindliche Mindestlohntarifverträge abzuschließen. Hier ist nach Auffassung der SPD ein gesetzlicher Mindestlohn die einzige Lösung, um Armutslöhne zu verhindern.
Die SPD hat in Zusammenarbeit mit Vertretern der Gewerkschaften ein Konzept zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns erarbeitet. Danach sollte über die Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns nicht das Parlament entscheiden. Stattdessen wollen wir nach dem Vorbild der Low Pay Commission in Großbritannien im Einvernehmen mit den Tarifparteien eine unabhängige Kommission einsetzen. Diese soll regelmäßig über die Einkommensentwicklung im unteren Bereich berichten und eine Empfehlung aussprechen. Die endgültige Festsetzung des Mindestlohns soll dann durch die Regierung erfolgen.
Bislang lehnt die CDU/CSU gesetzliche Mindestlöhne strikt ab. Jedoch kann eine große Volkspartei wie die Union vor den Verwerfungen die Augen nicht verschließen. Eine Einigung könnte möglicherweise dahingehend gelingen, dass wir eine Größe festlegen, die definiert, ab wann Löhne unangemessen niedrig und daher rechtswidrig sind. Allerdings will die Union hier lediglich gesetzlich festschreiben, dass der örtliche Tariflohn oder der ortsübliche Lohn nicht um mehr als ein Drittel unterschritten werden darf. Das würde nicht nur denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht helfen, die für Tariflöhne von drei Euro arbeiten müssen, wie zum Beispiel Friseure in Ostdeutschland. Es könnte darüber hinaus sogar eine Verschlechterung bedeuten, da so der Entscheidungsspielraum, den der Grundsatz der Sittenwidrigkeit den Arbeitsgerichten eröffnet, eingeschränkt würde.
Uns Sozialdemokraten geht es auch darum, dass derjenige, der arbeitet, mehr hat, als wenn er nicht arbeitet. Unserer Auffassung nach muss die Größe also wesentlich über dem Gesamtaufwand für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger liegen.
Wir können nicht tatenlos zusehen, wie immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Armutslöhnen arbeiten müssen, sondern wir müssen Lohndumping verhindern und Beschäftigte vor Ausbeutung schützen. Deswegen hoffe ich sehr, dass wir im Interesse der Menschen bald mit dem Koalitionspartner zu einer Einigung kommen werden.
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