Meldung:
22. März 2007
Künstlersozialversicherung: Novelle schafft solides Fundament
Anlässlich der Verabschiedung der Dritten Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
In beeindruckender Einvernehmlichkeit der Fraktionen ist heute die dritte Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes beschlossen worden.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten Absicherung im Alter sowie im Krankheits- und Pflegefall. Sie hat sich auch als unverzichtbares Instrument der Kulturförderung etabliert.
Mit der Novelle wird die soziale Absicherung für freiberufliche Künstler und Publizisten auf eine solide Grundlage gestellt. Der besondere Vorzug: die drängenden Finanzierungsprobleme der Künstlersozialversicherung können aus dem System heraus gelöst werden. Denn weder die Versicherten noch die abgabepflichtigen Unternehmen noch die Steuerzahler werden zusätzlich belastet.
Mit ausgewogenen Maßnahmen auf Verwerter- und Versichertenseite sorgen wir für Abgabe- und Beitragsgerechtigkeit. Mithilfe der Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung werden die abgabepflichtigen Unternehmen systematisch erfasst. Der Kreis der Zahler wird sich deutlich erhöhen, so dass mit einer weiteren Senkung der Abgabe zu rechnen ist. Auf der Versichertenseite werden die Kontrollen verstärkt mit dem Ziel, dass nur die wirklich Berechtigten in den Genuss der KSV kommen.
Stabile Finanzierung und breite Akzeptanz sind wiederum die Garanten für eine gesicherte Zukunft der Künstlersozialversicherung. Zugleich wird die Basis für kulturelle Vielfalt in Deutschland gestärkt.