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Pressemitteilung:

02. März 2007
1. Lesung der Dritten Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Künstlersozialversicherung: stabilisieren, was sich bewährt hat

Anlässlich der 1. Lesung der Dritten Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Vor rund 25 Jahren wurde die Künstlersozialversicherung (KSV) von der SPD-Bundestagsfraktion initiiert und vom Bundestag beschlossen. Die Bilanz kann sich sehen lassen. Nicht nur bietet die KSV selbständigen Künstlern und Publizisten Absicherung im Alter sowie im Krankheits- und Pflegefall. Die KSV hat sich auch als unverzichtbares Instrument der Kulturförderung etabliert. Überhaupt ist sie zu einem wichtigen Pfeiler der Kulturwirtschaft insgesamt geworden. Im europäischen Ausland wird sie als vorbildliche kultur- und sozialpolitische Errungenschaft beneidet.

Wie die anderen gesetzlichen Versicherungen hat die KSV zunehmend mit einer Schieflage zwischen Einnahmen und Ausgaben zu kämpfen. Die Zahl der Leistungsempfänger steigt weiter an, während die Beitragseinnahmen eher stagnieren. Auf der anderen Seite kann die von den abgabepflichtigen Unternehmen aufgebrachte Künstlersozialabgabe nicht beliebig erhöht werden, ohne ihre Akzeptanz zu unterhöhlen.

Der Gesetzentwurf formuliert Maßnahmen, mit denen Finanzierungsreserven systematisch erschlossen werden können. Die Ausgabenseite wird entlastet, indem nur noch die wirklich Berechtigten in den Genuss der KSV kommen. Das erreichen wir durch verbessertes Mitwirken und Kontrollen auf Seiten der Künstler und Publizisten.

Die Einnahmeseite wird verbessert, ohne dass der Abgabesatz erhöht werden muss. Im Gegenteil: durch systematische Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmen mithilfe der Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung ist zu erwarten, dass sich der Kreis der Zahler deutlich erhöht. Das eröffnet eine realistische Perspektive auf eine weitere Senkung der Künstlersozialabgabe.

Wir werden mit der Novelle die finanzielle Basis der Künstlersozialversicherung sichern, mehr Beitrags- und Abgabegerechtigkeit erreichen, die Funktionsfähigkeit der KSV erhalten und sie damit als integralen Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems festigen.

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