Pressemitteilung:
20. Dezember 2006
Klares Bekenntnis zur Weiterentwicklung der Mitbestimmung
Zum Abschlussbericht der Biedenkopf-Kommission
Die Biedenkopf-Kommission hat heute ein klares Bekenntnis zur Mitbestimmung abgegeben. Das Ziel der Biedenkopf-Kommission, die Mitbestimmung in den Unternehmen weiterzuentwickeln, haben die Mitglieder aus der Wissenschaft sowie die Arbeitnehmervertreter trotz des Rückzugs der Arbeitgebervertreter nicht aus dem Auge verloren. Im Bericht fordern die Wissenschaftsvertreter zurecht mehr Demokratie in den Unternehmen. Deshalb hat der frühere Bundeskanzler, Gerhard Schröder, die Kommission eingesetzt, um ein bewährtes Instrument den neuen Bedingungen anzupassen. Die Kommission hatte die Aufgabe, Empfehlungen zur Entwicklung der Mitbestimmung in Zeiten der Globalisierung vorzulegen.
In Zeiten, in denen die Beteiligungsverhältnisse an Unternehmen immer stärker durch anonyme Investoren geprägt sind, ist eine Mitbestimmung auf Augenhöhe immer wichtiger. Positiv sind daher die Ansätze im vorgelegten Bericht zur Vereinfachung des Wahlverfahrens ebenso wie die Vorschläge zur Einbeziehung ausländischer Arbeitnehmer und die Gleichstellung von GmbH und AG bei den Informationsrechten. Nach Auffassung der Wissenschaftler wird die Bedeutung der Unternehmensmitbestimmung eher zunehmen. Hier ist vor allem der Vorschlag der Wissenschaftler zur Durchführung der Wahlen in einer gemeinsamen Versammlung von Betriebsrats- und Sprecherausschussmitgliedern sehr positiv zu bewerten. Dies unterstreicht die Richtigkeit unserer gesetzlichen Regelungen in der vergangenen Legislatur und unser Bestreben nach Bürokratieabbau und Kosteneinsparung bei den Wahlverfahren zu den Aufsichtsratsgremien. Prinzipiell positiv ist, über die Öffnung für eine Beteiligung ausländischer Arbeitnehmer die Repräsentanz ausländischer Belegschaften in den Gremien zu sichern. Dies stärkt die Akzeptanz der Mitbestimmung. Nationale Erfahrungen können besser internationalisiert werden. Mit der Sicherung der Mitbestimmung in der europäischen Aktiengesellschaft, der europäischen Genossenschaft und der Fusionsrichtlinie haben wir den Mitbestimmungsgedanken nach Europa getragen.
Bedauerlich ist, dass die Arbeitgebervertreter in der Kommission durch ihren Vorschlag, die Mitbestimmung auf die Drittel-Beteiligung zu reduzieren, eine Chance zur Weiterentwicklung nicht genutzt haben. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Drittel der Mandate in den Aufsichtsräten abzuspeisen bedeutet weniger Demokratie. Um so erfreulicher ist, dass sich die restlichen Mitglieder der Biedenkopfkommission diesem Vorschlag nicht angeschlossen haben und ein klares Plädoyer pro Mitbestimmung vorgelegt haben. Mitbestimmung ist ein Standortvorteil der nicht durch ideologische Verblendungen gefährdet werden darf. Wir wollen die Mitbestimmung zukunftsorientiert gestalten und nicht reduzieren.