Pressemitteilung:
09. November 2006
Mitbestimmung ist fester Bestandteil der europäischen Arbeitnehmerrechte
Der "Gesetzentwurf zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten" wird heute in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Hierzu erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Mit der Umsetzung der Richtlinie werden die Auswirkungen einer grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen verbindlich geregelt. Mit dem verabschiedeten Gesetz haben wir einen geeigneten rechtlichen Rahmen, der die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen an grenzüberschreitenden Verschmelzungen respektiert und gleichzeitig Arbeitnehmern Mitgestaltung und Mitbestimmung angemessen gewährleistet.
Das Prinzip der Unternehmensmitbestimmung ist ein nicht mehr wegzudenkender Teil unserer sozialen Marktwirtschaft und ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer Wirtschaft. Teilhabe ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft. Im Hinblick auf ein wachsendes und stärker werdendes Europa und die damit verbundenen grenzüberschreitenden Aktivitäten von Unternehmen kommt der Mitbestimmung eine immer wichtigere Bedeutung zu. Durch die heutige Abstimmung im Bundestag haben wir die Mitbestimmung als festen Bestandteil der europäischen Arbeitnehmerrechte verankert.
Im parlamentarischen Verfahren war die überwiegende Zustimmung zur Mitbestimmung besonders erfreulich. In der Sachverständigenanhörung, ebenso im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales war die Zustimmung zur Mitbestimmung fast einmütig. Lediglich die FDP konnte sich diesen überzeugenden Argumenten nicht anschließen und stimmte gegen den Gesetzentwurf.