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Pressemitteilung:

Berlin, 19. Oktober 2006

Betriebsrente ist bei Insolvenzen besser geschützt

Zu der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes im Bundestag erklären der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, und die Berichterstatterin für diesen Bereich, Gabriele Hiller-Ohm:

Mit dem Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes wird die Finanzierung der Insolvenzsicherung von Betriebsrenten auf volle Kapitaldeckung umgestellt. Damit wird die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver und zukunftssicherer. Die betriebliche Altersversorgung spielt als zweite Säule unseres Alterssicherungssystems eine immer wichtigere Rolle. Es stehen rund 8,7 Millionen Versorgungsberechtigte unter dem Schutz des Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG). Er ist Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung der von den Arbeitgebern organisiert wird. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zahlt der PSV die Betriebsrenten an die berechtigten Arbeitnehmer aus und erhebt von seinen annähernd 60.000 Mitgliedsarbeitgebern eine jährliche Umlage. In diesem Umlageverfahren wurden die aktuellen Betriebsrentenansprüche insolventer Unternehmen finanziert.

Durch die Umstellung auf volle Kapitaldeckung sollen künftig neben den Versorgungsansprüchen auch die zu sichernden Anwartschaften bereits im Jahr der Insolvenz ausfinanziert werden. Die Ausfinanzierung insolvenzbedingter Lasten wird bisher zum Teil weit in die Zukunft verschoben. Vor dem Hintergrund des aktuellen Insolvenzgeschehens muss die Finanzierung zukunftssicherer gestaltet werden.

Die bisherigen Einzahlungen der Unternehmen in den PSV reichen nicht aus, um die bereits heute feststehenden und in Zukunft anfallenden Betriebsrentenzahlungen von insolventen Unternehmen zu finanzieren. Der Pensions-Sicherungs-Verein hat bereits heute 2,2 Milliarden Euro an nicht gegenfinanzierten Betriebsrentenansprüchen angehäuft. Geld, das die versicherten Unternehmen in 20-30 Jahren zusätzlich zu ihren Beiträgen aufbringen müssten, um die Kosten des Pensions-Sicherungs-Verein zu decken. Die Unternehmen von morgen würden dann die Kosten der Insolvenzen von heute tragen. Mit der heute beschlossenen Neuregelung verpflichten wir die Unternehmen deshalb, die fehlenden 2,2 Milliarden Euro in 15 Jahresraten zusätzlich aufzubringen. Die Unternehmen profitieren von der Systemumstellung durch eine größere Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Von der langfristigen Stabilisierung des Systems profitieren auch die Beschäftigten.

In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wie auch in der parlamentarischen Beratung zeigte sich, dass es sowohl bei Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberverbänden eine breite Zustimmung zur Gesetzesänderung gab. Wir machen somit den Weg frei für eine nachhaltige Absicherung der Betriebsrentenansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insolvent gegangener Unternehmen.

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