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Pressemitteilung:

17. Oktober 2006

Keine Kürzung des Kindergeldes für Menschen in stationären Einrichtungen

Im Hinblick auf die abschließende Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze in der morgigen Sitzung des Fachausschusses erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, und die Berichterstatterin für Sozialhilfe, Gabriele Hiller-Ohm:

In seiner Stellungnahme zum SGB XII-Änderungsgesetz hatte der Bundesrat eine andere sozialhilferechtliche Zuordnung des Kindergeldes gefordert. Er hat dabei nicht berücksichtigt, dass das Kindergeld Bestandteil des steuerlichen Familienlastenausgleichs ist. Die Steuerfreistellung in Höhe des Existenzminimums ist aber verfassungsrechtlich geboten. Für viele Eltern, deren volljähriges, behindertes Kind in einer stationären Einrichtung betreut wird, hätte dies bedeutet, dass diese kein Kindergeld mehr erhalten hätten. Dies lehnen wir ab.

Menschen in Heimen sollen mehr Geld zu ihrer freien Verfügung haben, um beispielsweise Angehörigen in der Weihnachtszeit ein kleines Geschenk machen zu können. Hierzu soll der Barbetrag von 26 Prozent auf 27 Prozent des Eckregelsatzes, der zurzeit bei 345 Euro liegt, angehoben werden. Damit erhöht sich für diese Menschen der Freibetrag, der ihnen monatlich zur Verfügung steht und es wird die bisher offene Frage der Weihnachtsbeihilfe positiv im Sinne der Betroffenen gelöst. Einen entsprechenden Änderungsantrag werden wir morgen in den Ausschuss für Arbeit und Soziales einbringen.

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