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Berlin, 17. Oktober 2006
Klaus Brandner und Dr. Ralf Brauksiepe

Es bleibt beim Bruttoprinzip

Im Hinblick auf die abschließenden Beratungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze in der morgigen Sitzung des Fachausschusses erklären die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Ralf Brauksiepe:

Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe bleibt es beim bestehenden Bruttoprinzip. Für die behinderten Menschen, die auf ambulante beziehungsweise stationäre Eingliederungshilfe angewiesen sind, und für die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe wird es keine Änderungen geben. Die Sozialhilfeträger bleiben dem Grundsatz nach in vollem Umfang vorleistungspflichtig. Einen entsprechenden Änderungsantrag, mit dem wir die in der gestrigen Anhörung vom überwiegenden Teil der Sachverständigen geäußerten Bedenken aufgreifen, werden wir morgen im zuständigen Fachausschuss des Deutschen Bundestages einbringen.

Wir wollen ein effizientes und leistungsfähiges System der Eingliederungshilfe, um den behinderten Menschen eine umfassende Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag verabredet, zusammen mit den Ländern, den Kommunen und den Verbänden behinderter Menschen die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse der laufenden Beratungen wollen wir abwarten, um den Regelungskomplex der Eingliederungshilfe ganzheitlich anzugehen. Im Lichte der Ergebnisse werden wir dann auch über die nunmehr zurückgestellte Frage der Zahlungsweise der Leistungen der Eingliederungshilfe neu entscheiden.

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