Pressemitteilung:
Berlin, 28. September 2006
Gleiche Leistung in Ost und West
Zur Einbringung des Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe) erklären der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, und die zuständige Berichterstatterin, Gabriele Hiller-Ohm:
Gleich hohe Zahlungen in Ost und West, Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren und rechtliche Klarstellungen sind die Kerninhalte des SGB XII-Änderungsgesetzes, welches heute in das parlamentarische Verfahren geht.
Mit dem Gesetzentwurf und der parallel laufenden Regelsatzverordnung passen wir den Regelsatz der Sozialhilfe, also die "Basisleistung" zur Existenzsicherung, an die Ergebnisse der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe an. 16 Jahre nach der Wiedervereinigung schaffen wir jetzt auch die Voraussetzungen für einen einheitlichen Sozialhilferegelsatz in ganz Deutschland von 345 Euro. Bisher wurden in den neuen Bundesländern lediglich 331 Euro gezahlt. Mit der Angleichung in Ost und West holen wir nach, was wir für das Arbeitslosengeld II bereits zum 1. April umgesetzt haben: Gleiche Leistung in ganz Deutschland.
Ein weiteres wichtiges Anliegen des Gesetzentwurfes ist es, dass der befristete Zuschlag beim Arbeitslosengeld II (ALG II) sich im Haushaltseinkommen künftig nicht mehr mindernd auf den Sozialhilfebezug auswirkt. Im Klartext: Erhält in einem Haushalt ein Partner
ALG II und ein Partner Leistungen zur Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII, wurde bisher der Zuschlag beim ALG II als Einkommen gewertet und die Grundsicherung des Partners gekürzt. Diese Kürzungen wird es mit dem neuen Änderungsgesetz nicht mehr geben. Für viele Sozialhilfe empfangende Menschen bedeutet diese Regelung eine Besserstellung.
Im Anschluss an die heutige erste Lesung des Gesetzentwurfes ist eine Anhörung im Bundestag geplant. Hier werden wir gemeinsam mit Sachverständigen über den vorliegenden Gesetzentwurf und die Vorschläge des Bundesrates diskutieren. Ein wichtiges Thema wird die vorgesehene Umstellung vom Brutto- auf das Nettoprinzip bei der Eingliederungshilfe sein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gesamtkosten der Heimunterbringung nicht mehr wie bisher ausschließlich von den Sozialhilfeträgern errechnet und an die Heime weitergeleitet werden. Zukünftig sollen die Träger der Heime den möglichen Eigenanteil, der von den Heimbewohnern erbracht werden muss, selbst einziehen.