Pressemitteilung:
Berlin, 27. September 2006
Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen der DDR wird bis zum 31. Dezember 2011 verlängert
Zu dem heutigen Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen der früheren DDR zu verlängern, erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Im Rahmen der Beratungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes hat heute der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU zugestimmt, die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen der früheren DDR bis zum 31. Dezember 2011 zu verlängern.
Die Aufbewahrungspflicht wäre sonst am 31. Dezember 2006 ausgelaufen und die Unterlagen vielfach vernichtet worden. Damit hätte eine Vielzahl von Arbeitnehmern, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben, ihr Rentenversicherungskonto nicht mehr vollständig klären können. Dieses hätte zu Lücken in den Rentenversicherungsbiographien und damit zu geringeren Rentenansprüche geführt. Mit der nun beschlossenen Verlängerung ist diese Gefahr bebannt.
Leider hat DIE LINKE. auch in diesem Fall wieder bewiesen, dass sie zu konstruktiver und verantwortungsvoller Politik nicht bereit ist und stattdessen lieber Ängste in der Bevölkerung schürt. Denn obwohl ihr bekannt sein musste, dass die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen unmittelbar bevorsteht, hat sie wiederholt versucht, einen gegenteiligen Eindruck zu vermitteln.