Pressemitteilung:
Berlin, 18. August 2006
Wir begrüßen die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen
Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes der nächste Woche im Kabinett beraten wird, erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, MdB:
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrages. Mit der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Gebäudereinigerbranche werden Mindeststandards gesichert und Lohn- und Sozialdumping sowie Wettbewerbsverzerrungen verhindert.
Mit dem Gesetz soll kein gesetzlicher Mindestlohn durch die Hintertür eingeführt werden, denn die Tarifvertragsparteien haben es selbst in der Hand, ob und in welcher Höhe sie Mindestlohnverträge abschließen und im Gebäudereinigerbereich auch bereits beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt weiter das Ziel, wirksam unfaire Arbeitsbedingungen zu bekämpfen.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verpflichtet zudem im Ausland ansässige Arbeitgeber dazu, bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern in Deutschland bestimmte hiesige Arbeitsbedingungen einzuhalten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist bisher im wesentlichen auf den Baubereich beschränkt und soll nunmehr auf die Gebäudereinigerbranche geöffnet werden.
Um Lohn- und Sozialdumping im Entsendegesetz konkret und zeitnah bekämpfen zu können, ist der einzig richtige Weg, die Branchenerweiterung weiter umzusetzen. Die notwendige Auswahl der Branchen, in denen das Gesetz dann letztlich tatsächlich zur Anwendung kommen soll, muss sorgfältig, unter Berücksichtigung der aktuellen Situation dieser Branche, vorgenommen werden. Nicht nur die Gebäudereinigerbranche wartet auf die zügige Verabschiedung des Gesetzes.