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Pressemitteilung:

Berlin, 23. Juni 2006

Neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Leistungseinschränkungen

Anlässlich der Übergabe des Abschlussberichtes des Ombudsrates -Grundsicherung für Arbeitsuchende - erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war richtig.

Gleichzeitig zeigen die Analysen des Ombudsrates deutlich, dass die im Vermittlungsausschuss im Dezember 2003 beschlossene Organisationsform die Umsetzung der Reform hemmt.

Notwendig sind klarere Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenz vor Ort.

Der Ombudsrat bestätigt mit seinem Bericht die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes. Das Fördern vor Ort muss besser werden.

Klar ist auch: Die Bedeutung von Leistungsmissbrauch wird in der Öffentlichkeit übertrieben dargestellt.

Deutlich wird: Wir verfügen mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende bereits über einen umfassenden Kombilohn. Insofern stellt sich hier die Frage nach differenzierten Mindestlohnregelungen, die auch die nicht tarifgebundenen Unternehmen einbeziehen.

Der Ombudsrat empfiehlt, zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose zu schaffen, die absehbar nicht mit den üblichen Instrumenten in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Solche Arbeitsplätze können den auf dem Arbeitsmarkt Benachteiligten neue Perspektiven bieten.

Zwar bieten die Arbeitslosenversicherung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende ein umfangreiches Bündel an Maßnahmen und Instrumenten an, um Arbeitsuchende zurück in den Arbeitsmarkt zu helfen. Dennoch: Für eine große Zahl von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen bestehen aktuell und mittelfristig keine Chance auf Integration in den Arbeitsmarkt. Ihre persönlichen und beruflichen Fähigkeiten und die Anforderungen der Arbeitgeber passen nicht zusammen und diese Kluft kann mit herkömmlichen Arbeitsmarktinstrumenten nicht überbrückt werden. Gleichzeitig sind viele der sogenannten "Schonarbeitsplätze" im Zuge von Rationalisierung und einem sich verschärfenden Wettbewerb weggefallen. Schätzungsweise 400.000 Personen haben damit aktuell keine realistische Chance auf eine reguläre Beschäftigung.

Klar ist: Das Problem wird sich nicht von selbst lösen. Auch ein kräftiger Konjunkturaufschwung hilft hier wenig. Dazu ist der Personenkreis zu groß - auch reichen Individuallösungen nicht aus. Wir brauchen eine gezielte Beschäftigungsstrategie. Sinnvolle und gesellschaftlich anerkannte Beschäftigungsmöglichkeiten, die Arbeitszufriedenheit schaffen und eine Zugehörigkeit zur Arbeitswelt ermöglichen, müssen erschlossen werden. Dies hat der Ombudsrat mit seinem aktuellen Bericht deutlich unterstrichen.

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