Pressemitteilung:
Berlin, 31. Mai 2006
Lernende
Lernende Gesetzgebung
Zu der abschließenden Beratung des Fortentwicklungsgesetzes im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt der Arbeits- und Sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, MdB.
Mit dem Fortentwicklungsgesetz greifen wir die Erfahrungen aus der Praxis, die Fallmanager, Verbände und andere Sachverständige an uns herangetragen haben, auf. Wir schaffen mehr Flexibilität bei der Anwendung des SGB II und seinen Sanktionsregelungen und erreichen so, dass das Fördern und das Fordern gleichwertig nebeneinander treten. Der Fallmanager steht künftig nicht mehr vor der Entscheidung, gegenüber einem Jugendlichen eine dreimonatige Sanktion verhängen zu müssen. Vielmehr kann er künftig die Dauer der Sanktion von vornherein auf sechs Wochen beschränken oder aber eine zunächst dreimonatige Sanktion wieder reduzieren. Weiter kann der Fallmanager bei älteren Arbeitslosen künftig die Kürzung auf 60 Prozent reduzieren, wenn der Arbeitsuchende sich nachträglich bereit erklärt, beispielsweise ein Arbeitsangebot anzunehmen.
Es geht nicht um die Verschärfung von Sanktionsregelungen. Sanktionen alleine schaffen keine Arbeitsplätze. Klar ist auch: Eine Sanktion wird nur dann verhängt, wenn beispielsweise das Angebot, einen Job anzunehmen, ohne guten Grund abgelehnt wird. Anders gewendet bedeutet dies: Ohne Fördern kein Fordern.
Weitere Änderungen:
- Bisher hat eine wiederholte Pflichtverletzung nur dann zu einer weiteren Kürzung der Leistung geführt, wenn diese innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten begangen wurde. Künftig gilt ein Zeitraum von 12 Monaten.
- Künftig sind von einer Pflichtverletzung bereits im ersten Schritt nicht nur das Arbeitslosengeld II betroffen, sondern auch die Übernahme der Mietkosten.
- In der Zukunft entfällt das Arbeitslosengeld II bereits nach einer dreimaligen Pflichtverletzung vollständig. Bisher geschah dies erst nach einer viermaligen Ablehnung z. B. eines Arbeitsangebotes.
- Bei einem Jugendlichen kann künftig auch von der Übernahme der Kosten der Unterkunft abgesehen werden, wenn dieser wiederholt ein Angebot ablehnt. Im Gegenzug kann der Fallmanager die Sanktion dann wieder zurücknehmen, wenn der Jugendliche seinen Pflichten – wenn auch verspätet nachkommt.