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Pressemitteilung:

26. Mai 2006

Fördern und Fordern statt kürzen – Grundsicherung für Arbeitsuchende fortentwickeln

Anlässlich der Anhörung zu dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende am 29. Mai 2006 erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist nicht, wie vielfach behauptet wird, nur ein Spargesetz. Es ist mehr.

In der Tat sollen in den kommenden Jahren Einsparungen erzielt werden, die sich aus der Verbesserung der Verwaltungsabläufe und der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch zum Beispiel durch die Einführung eines flächendeckenden Außendienstes oder aber durch das Sofortangebot an Antragsteller ohne vorherigen Leistungsbezug ergeben. In 2006 geht es um einen Betrag von 500 Millionen Euro sowie in 2007 und 2008 um einen Betrag von jeweils 1,48 Milliarden Euro. Zusammen mit dem Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze, welche bereits in Kraft getreten sind, werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Einsparungen in Höhe von rund vier Milliarden Euro erbracht. Damit kann der Kostenentwicklung wirksam begegnet werden. Das einfache Hochrechnen der Ausgabenentwicklung aus dem ersten Quartal auf das gesamte Jahr führt daher zu falschen Ergebnissen.

Zentrale Anliegen des Fortentwicklungsgesetz sind die

  • verbesserte Betreuung der hilfebedürftigen Arbeitsuchenden aus einer Hand
  • Optimierung der praktischen Umsetzung der SGB II-Reform
  • Erhöhung des Schonvermögens für die Alterssicherung bei gleichzeitiger Absenkung des freien Vermögens
  • schnellere Aktivierung der Arbeitsuchenden
  • Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt
  • Schließung von Sicherungslücken
  • bedarfsgerechte Ausgestaltung der Leistungen durch einen Zuschuss zu den Wohnkosten für Bezieher von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe
  • Stärkung der Flexibilität im System, um so besser auf den Einzelfall eingehen zu können
  • Zurückdrängung nicht berechtigter Ansprüche

    Damit verbessern wir das Gesetz dort, wo dies notwendig ist, um Menschen in Arbeit zu bringen.

    Kürzen ohne Sinn und Verstand lehnen wir hingegen ab. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Grundsicherungssystem kann nicht weiter durch Leistungskürzungen vermindert werden. Dies muss durch mehr Eingliederung und Beschäftigung erfolgen. Der Bericht des Bundesrechnungshofes zeigt deutlich: Die Umsetzung ist immer noch mangelhaft. Bestehende Förder- und Sanktionsregelungen werden nicht genutzt. Die bloße Verschärfung bestehender Regelungen führt nicht weiter. Ein Papiertiger kann die Probleme nicht lösen.

    Die so genannte Treppe, das heißt der zeitlich befristete Zuschlag zum Arbeitslosengeld, muss bleiben. Wer diesen abbaut, der bestraft ganz bewusst die Menschen, die lange Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.

    Die Zahl der Grundsicherungsempfänger steigt nicht zuletzt deswegen, da gegen den Willen der SPD-Fraktion nach dem Willen der Union die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I eingeschränkt worden ist. Deshalb folgt der Übertritt ins Grundsicherungssystem früher und ist die Zahl der Bedürftigen größer geworden. Weitere Einsparungen müssen durch Vermittlung in Beschäftigung und nicht durch Kürzung passiver Leistungen erfolgen.

    Eine Generalrevision des SGB II ist nicht notwendig. Wenn die CDU hier schon wieder einen Arbeitskreis einrichten will, dann fehlt ihr offensichtlich die Orientierung.

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