Meldung:
19. Mai 2006
Rechtssicherheit für Unternehmen wird wiederhergestellt
Zur gesetzlichen Klarstellung des Nichtbestehens einer Rentenversicherungspflicht von "beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern" im Haushaltsbegleitgesetz, das heute verabschiedet wird, erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Mit der heute verabschiedeten Regelung wird die Rechtssicherheit für Unternehmen in Fragen der Rentenversicherungspflicht wiederhergestellt. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile besitzen oder anderweitig per Gesellschaftsvertrag über eine Sperrminorität verfügen, bleiben damit grundsätzlich von der Rentenversicherungspflicht weiterhin ausgenommen. Eine soziale Schutzbedürftigkeit besteht für diesen Personenkreis nicht. Damit wird die seit Jahren bewährte und anerkannte Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung auch in Zukunft Bestand haben.
In einer Einzelfallentscheidung vom November 2005 vertrat das Bundessozialgericht überraschender Weise eine abweichende Rechtsauffassung. Demnach wären betroffene Unternehmen dazu verpflichtet gewesen, nicht nur laufende Rentenbeiträge zu entrichten, sondern auch Nachzahlungen zu leisten. Hohe finanzielle Belastungen wären die Folge gewesen. Das Urteil des Bundessozialgerichts hatte vor allem in mittelständischen Unternehmen für erhebliche Unsicherheit gesorgt. Eine gesetzliche Richtigstellung war deshalb notwendig geworden. Über die Notwendigkeit und Eilbedürftigkeit der Klarstellung bestand von vornherein bei allen Beteiligten Einmütigkeit.