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Pressemitteilung:

Berlin, 19. Mai 2006

Statt Leistungskürzung muss Job-Akquise in den Mittelpunkt

Zu der persönlichen Erklärung der kommunalen Spitzenverbände und der Sozialverbände vom 15. Mai 2006 erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Klaus Brandner:

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Grundsicherungssystem kann nicht weiter durch Leistungskürzungen vermindert werden. Sie muss durch mehr Eingliederung und Beschäftigung erfolgen.
Statt deshalb über Leistungskürzungen nachzudenken wären die Sozialverbände ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände besser beraten, ihre Rolle in der regionalen Wirtschaftspolitik dafür zu nutzen, um zusammen mit den Arbeitgebern und den Arbeitsgemeinschaften neue Beschäftigungsfelder für Langzeitarbeitslose zu erschließen.

Der Aufwuchs der Zahlen der Grundsicherungsempfänger ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass auf Wunsch der Union gegen den Willen der SPD-Bundestagsfraktion die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I eingeschränkt worden ist. Deshalb folgt der Übertritt ins Grundsicherungssystem früher und ist die Zahl der Bedürftigen größer geworden. Vor diesem Hintergrund haben die Zuschläge nach Paragraf 24 SGB II an Bedeutung gewonnen. Eine Absenkung ist deshalb nicht vertretbar. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass in der Grundsicherung für Arbeitsuchende rund vier Milliarden Euro an Einsparungen erbracht werden. Das ist durch die bisherigen Maßnahmen dargestellt. Weitere Einsparungen müssen durch Vermittlung in Beschäftigung und nicht durch Kürzung passiver Leistungen erfolgen.

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