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17. Mai 2006
Eckpunkte zur Fortführung des Gründerzuschusses
Eckpunkte zur Weiterführung des Gründerzuschusses aus der Arbeitslosigkeit:
1. Die Existenzgründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit wird fortgeführt.
2. Arbeitslose können zukünftig über ein Zweiphasen-Modell bei der Gründung unterstützt werden. In der ersten Phase setzt sich die Förderung aus dem monatlichen Arbeitslosengeldanspruch und einer Pauschale von 300 Euro pro Monat zusammen. Dies ist eine Anspruchsleistung für einen Zeitraum von 9 Monaten. Nach 9 Monaten muß der Gründer bzw. die Gründerin die Geschäftstätigkeit und die Tragfähigkeit nachweisen. Fällt diese Prüfung durch die Agentur für Arbeit positiv aus, kann sie in einer zweiten Phase für weitere 6 Monate eine Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat zahlen.
3. Die Tragfähigkeit der Existenzgründung soll wie bisher vor der Förderung eingehend geprüft werden. Deshalb ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einzureichen. Zusätzlich wird der Nachweis der persönlichen Eignung als Fördervoraussetzung ins Gesetz aufgenommen. Hat die Agentur für Arbeit Zweifel an der Eignung, kann sie die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen. Die Koalitionsfraktionen wollen die Tragfähigkeit der Gründungen erhöhen.
4. Mitnahmeeffekte sollen reduziert werden. Deshalb wird folgendes vereinbart:
- Der noch verbleibende Anspruch auf das Arbeitslosengeld wird während der Förderung 1:1 verbraucht.
- Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von 3 Monaten keine Förderung.
- Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestrestanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von drei Monaten.
- Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muß sich vorher arbeitslos gemeldet haben.
Klaus Brandner: „Damit führen wir die erfolgreiche Gründerförderung fort. Wir unterstützen die Eigeninitiative von Menschen um aus der Arbeitslosigkeit zu kommen. Die Gründer haben verlässliche Rahmenbedingungen.“