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Pressemitteilung:

17. Mai 2006

Gleiche Sozialhilfe in Ost und West

Zur geplanten Anpassung der Sozialhilferegelsätze an die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Zum ersten Mal nach der Wiedervereinigung wird es jetzt einen bundeseinheitlichen Eckregelsatz in der Sozialhilfe geben. Der aktuellen Auswertung der neuesten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), aus der die bedarfsgerechte Höhe der Sozialhilfeleistung abgeleitet wird, liegt eine gesamtdeutsche Betrachtung zu Grunde. Künftig wird nicht mehr nach Ost und West unterschieden. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die "Wiedervereinigung" jetzt auch in der Sozialhilfe vollzogen wird.

Ergebnis der Auswertung der gesamtdeutschen Daten ist, dass eine Sozialhilfeleistung von 345 Euro bedarfsgerecht ist. Für die Bezieher in den alten Bundesländern ändert sich damit nichts. Gewinner wären die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in den Neuen Bundesländern, die bisher in der Regel mit 14 Euro weniger auskommen mussten. Dieser Schritt ist konsequent, denn damit beseitigt die Koalition nun auch in der Sozialhilfe das Ost-West-Gefälle und nicht nur - wie bereits per Gesetz beschlossen - im Arbeitslosengeld II. Insgesamt sind hiervon in Ost und West rund 600.000 Menschen betroffen.

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II wird die Sozialhilfe von Ländern und Kommunen aufgebracht. Deshalb gibt der Bund mit dem bundeseinheitlichen Eckregelsatz lediglich eine Orientierungsgrundlage für die Höhe der Sozialhilfesätze in den Ländern vor. Die Länder setzen per Rechtsverordnung die konkrete Höhe der Regelsätze fest. Die Länder haben einen regionalen Abweichungsspielraum, wenn die lokalen Besonderheiten ein Abweichen von dem Eckregelsatz rechtfertigen. Diese Möglichkeit wird aber erfahrungsgemäß kaum genutzt.

Wir begrüßen es, dass sich die im Vorfeld verbreiteten Gerüchte um eine Kürzung des Eckregelsatzes nicht bewahrheitet haben. Vielmehr bestätigt die Auswertung der EVS, dass der Beschluss richtig war, dass Arbeitslosengeld II in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern anzugleichen. Gleichzeitig bestätigt sie, dass die aktuelle Höhe des Eckregelsatzes in der Sozialhilfe (345 Euro) und die Höhe des Arbeitslosengeldes II bedarfsgerecht sind. Allen Forderungen nach Leistungskürzungen ist damit der Boden entzogen.

Mit der SPD wird es in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II keine Kürzungen geben.

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