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Pressemitteilung:

07. April 2006

Richtiges Signal an Rentner – Opposition liegt falsch

Zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006 und der anschließenden Generaldebatte erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Die Opposition im Deutschen Bundestag trägt zur Diskussion der Rente nichts Substantielles mehr bei, sondern ergeht sich ausschließlich in populistischen Äußerungen. Wenn die FDP alle Reformmaßnahmen als nicht ausreichend ablehnt und keine eigenen Vorschläge macht, wird deutlich, welches Ziel sie verfolgt: die Abschaffung der Umlagefinanzierung. Die Linke möchte am Rentensystem am liebsten nichts ändern und bestreitet, dass die Menschen älter werden. Eine Lösung für die weitere stabile Finanzierung in der Zukunft haben beide nicht. Die Bundesregierung dagegen hat verlässliche Eckdaten sowie einen klaren zeitlichen Rahmen für die notwendigen Reformen vorgelegt.

Zunächst ist uns wichtig, eine Rentenkürzung wird es nicht geben. Für die nächste anstehende Rentenanpassung zum 1. Juli 2006 hätte dies der vorliegende Gesetzentwurf gewährleistet. Die nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes geben ebenfalls Entwarnung. Denn die Bruttodurchschnittsverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind nicht gesunken, sondern sind von 2004 auf 2005 um 0,4 Prozent gestiegen. Für eine Erhöhung des Rentenwerts ist bei Anwendung der Rentenanpassungsformel aber eine Lohnsteigerung von über einem Prozent notwendig. Der relativ moderate Zuwachs ist unter anderem der Einrechnung der "Ein-Euro-Jobs" geschuldet. Darauf hat die Bundesregierung reagiert und beschlossen diese in Zukunft bei der Rentenberechnung nicht zu berücksichtigen. Damit wird für die Zukunft eine Rentenkürzung aufgrund der Einberechnung der "Ein-Euro-Jobs" ausgeschlossen.

Zu Beginn des Jahres 2006 war jedoch nicht abzusehen, ob der aktuell gültige Rentenwert erhalten bleibt oder sogar eine Rentenkürzung bevorsteht. Die relevanten Daten der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes stehen jeweils erst Ende März zur Verfügung. Wir mussten deshalb zu Beginn des Jahres schnell handeln.

Geäußerte Befürchtungen vor allem von Vertretern der Opposition die gesetzliche Fortschreibung der derzeitigen aktuellen Rentenwerte über den 30. Juni hinaus könne sich für Rentnerinnen und Rentner nachteilig auswirken, erweisen sich als haltlos. Denn bereits zu Beginn dieses Jahres stand fest, dass es eine Rentenerhöhung in 2006 wegen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sehr wahrscheinlich nicht geben kann. Hätten wir aber nicht gehandelt, so hätten wir eine eventuelle Rentenkürzung in Kauf genommen. Auch in den weiteren Jahren der laufenden Legislaturperiode soll es keine Minusrunden geben. Dafür sorgen auch die bestehenden Schutzklauseln hinsichtlich der Dämpfungsfaktoren (Riestertreppe und Nachhaltigkeitsfaktor).

Mit den vorgelegten Berichten der Bundesregierung zur Rentenversicherung und der Situation der Rentnerinnen und Rentner wird verdeutlicht: Die Menschen in Deutschland sind heute im Alter gut versorgt. Sie werden es auch in Zukunft sein. Das in Deutschland verfolgte Konzept der Alterssicherung ist erfolgreich. Die wichtigste Säule der Altersversorgung bleibt die gesetzliche Rente. Werden noch zusätzliche Einkommen der älteren Generation berücksichtigt, erreichen Ehepaare ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen in Höhe von fast 2.200 Euro im Monat. Alleinstehende Männer erzielen im Durchschnitt knapp 1.500 Euro und Frauen rund 1.200 Euro.

Trotz der mit dem Rentenversicherungsbericht dokumentierten Stabilisierung der ersten Säule ist klar, dass von der gesetzlichen Rente alleine der Lebensstandard im Alter zukünftig nicht mehr gehalten werden kann. Das ergibt sich aus der demografischen Entwicklung und insbesondere aus der Relation von Beitragszahlern und Ruheständlern. Die private Vorsorge wird zukünftig eine größere Rolle spielen müssen. Die Berechnungen im Alterssicherungsbericht zeigen, dass der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden kann, wenn entsprechend Vorsorge getroffen wird. Viele Menschen sorgen schon heute privat vor. Die Riesterrente und die betriebliche Altersvorsorge spielen hier eine immer größere Rolle. Diese Instrumente gilt es fortzuentwickeln und zu verbreitern.

Die Menschen werden viel älter als früher, deshalb müssen wir die Regelaltersgrenze anheben. Das beginnt 2012, zwölf Jahre lang mit der Anhebung um einen Monat pro Jahr von 65 auf 66 bis 2023 und dann noch einmal sechs Jahre lang von 2024 bis 2029 mit der Anhebung um zwei Monate pro Jahr von 66 auf 67. Ausnahme: Wer mindestens 45 Versicherungsjahre hat, kann auch nach 2029 mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Die Rente mit 67 kann jedoch nur sinnvoll sein, wenn die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich besser werden. Mit der Initiative 50plus wollen wir alles tun, um die Beschäftigungssituation für Ältere zu verbessern. Damit wir erfolgreich sein können, brauchen wir die Unterstützung der Gesamtgesellschaft, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften.

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