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Pressemitteilung:

Berlin, 16. Februar 2006

Jugendliche unter 25 werden nicht schlechter gestellt als Ehe- bzw. Lebenspartner

Anlässlich der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze am 17. Februar 2006 erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, MdB:

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ gleichen wir das Arbeitslosengeld II in den neuen Bundesländern an die Höhe in den alten Bundesländern von aktuell 345,- Euro an. Damit setzen wir einen zentralen Baustein aus der Koalitionsvereinbarung um.

Mit unserem Gesetz haben wir weitere Änderungen vorgenommen:

• Keine Rückumzüge von Jugendlichen – Solidarische Verantwortung der Gesellschaft und Verantwortung der Familien müssen in ausgewogenem Verhältnis stehen
Unter 25jährige, die zu Hause ausziehen wollen, erhalten Leistungen für Unterkunft und Heizung i.d.R. nur noch dann, wenn sie vorher die Zustimmung des Leistungsträgers einholen. Die Solidargemeinschaft unterstützt die Familie, wenn diese nicht aus eigener Kraft eine Lösung erreichen kann. Jugendliche unter 25 können daher auch künftig ausziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen, wenn sie beispielsweise aufgrund von schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden können oder aber der Bezug einer eigenen Wohnung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Durch eine Stichtagsregelung erreichen wir, dass diejenigen Jugendlichen, die von zu Hause ausgezogen sind und bereits heute in einer eigenen Wohnung wohnen, nicht in die Wohnung ihrer Eltern zurückziehen müssen.

• Jugendliche unter 25 werden nicht schlechter gestellt als Ehe- bzw. Lebenspartner
Jugendliche unter 25 werden künftig i.d.R. der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet und erhalten 80 % der Regelleistung. Damit werden sie in der Summe nicht besser und auch nicht schlechter gestellt als die Ehe- bzw. Lebenspartner einer Gemeinschaft, die beide zusammen 180 % der Regelleistung erhalten. Ein Alleinstehender erhält 100 % der Regelleistung, kommt ein Partner dazu, sind es 80 % mehr. Genauso wird künftig auch der Jugendliche unter 25 behandelt. Denn klar ist: Leben mehrere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, dann fallen die Generalkosten des Haushaltes wie z.B. Versicherungen, Strom oder haushaltstechnische Geräte auch nicht mehrfach, sondern nur einmal an. Dies hat die bisherige Regelung nicht berücksichtigt.

• Volle Leistung bei Reha und im Falle der Erwerbsminderung
Um die notwendigen Einsparungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbringen zu können, beträgt der Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II künftig 40 statt 78 Euro monatlich. Die Rentenzeiten und damit der volle Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben erhalten. Dies ist besonders für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsverläufen von großer Bedeutung. Konkret bedeutet dies: Leistungen bei Reha und im Falle der Erwerbsminderung stehen weiter in vollem Umfang zur Verfügung.

• Übernahme von Miet- und Energieschulden auch als Beihilfe möglich
Die Übernahme von Miet- und Energieschulden wird nun unmittelbar im SGB II und nicht mehr durch Verweis auf Leistungen aus der Sozialhilfe geregelt. Wir beseitigen damit Doppelzuständigkeiten – Leistungen werden künftig aus einer Hand gewährt. Die Arbeitsuchenden müssen sich nicht der im Sozialhilferecht strengeren Einkommens- und Vermögensanrechnung unterwerfen. Wir haben klargestellt, dass Schulden auch als Beihilfe statt in der Form des Darlehens übernommen werden können.


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