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Berlin, 14. Februar 2006

CDU/CSU stoppt Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung

Nachdem die Bundesregierung einen zwischen allen Ressorts abgestimmten Gesetzesentwurf zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung verabschiedet hat, blockiert nun die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die weitere Verabschiedung im Parlament. Der vorgesehene Abschluss in dieser Woche kommt nicht zustande. Damit kann das Gesetz nicht wie geplant am 1. April 2006 in Kraft treten. Für die im Gesetz vorgesehene Umlage bedeutet eine einmonatige spätere Wirksamkeit das Fehlen von über 10 Millionen € in der Umlage.
Die CDU/CSU will die Arbeitnehmer stärker in die Verantwortung nehmen durch die obligatorische Inanspruchnahme von Arbeitszeitkonten. Dies unterstellt, dass sich die Arbeitnehmer ihre im Sommer anfallenden Überstunden auszahlen lassen um im Winter das Saisonkurzarbeitergeld zu erhalten. Diese Vorstellung entspricht nicht der Realität. Die Mehrzahl der Betriebe, nämlich über 79%, nutzt tarifvertraglich zulässige flexible Arbeitszeitkonten. Diese sehen keine einseitige Dispositionsbefugnis des Arbeitnehmers über sein Arbeitszeitguthaben vor. Ein Wahlrecht der Arbeitnehmer zur sofortigen Auszahlung des Lohns der Mehrarbeit im Sommer existiert also nicht. Gerade um die Arbeitszeitkonten stärker als bisher zu nutzen, ist in einem solchen Fall die Zuzahlung von 2,50 € pro eingesetzter Stunde in der Schlechtwetterzeit vorgesehen. Dies ist ein hoher Anreiz für die Nutzung von Arbeitszeitkonten. An der Finanzierung dieser Umlage beteiligen sich laut Gesetzesentwurf schon heute Arbeitnehmer und Arbeitgeber anteilsmäßig.

In den Koalitionsvereinbarungen gibt es einen eindeutigen Auftrag zu diesem Gesetz und zwar explizit auf der Basis der Vereinbarungen der Tarifpartner im Baugewerbe. Wer neue Verhandlungselemente einbringt, die die Arbeitnehmerseite stärker als bisher belasten soll, entfernt sich von den getroffenen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.

Die weitgehenden Forderungen von CDU/CSU gefährden das Gesetz insgesamt. Das wäre sehr bedauerlich. Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für Betriebe mit saisonal bedingten Arbeitsschwankungen deutlich verbessert werden. Das Saison-Kurzarbeitergeld soll während der Schlechtwetterzeit ab der ersten Ausfallstunde aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung gewährt werden. Die neue Leistung gilt für Wirtschaftszweige, die von saisonalen Arbeitsausfall betroffen sind, d. h. nicht nur für den Bau sondern auch durch Rechtsverordnung auch für die Forst- und Landwirtschaft. Sie soll von Dezember bis März gezahlt werden.

Weitere Anreize zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit sollen durch sog. ergänzende Leistungen gesetzt werden. In den einzelnen Branchen kann hierzu auf tarifvertraglicher Grundlage freiwillig eine Umlage eingeführt werden. Die umlagefinanzierten ergänzenden Leistungen umfassen u. a. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber. Diese werden von den Kosten der Weiterbeschäftigung bei Arbeitsausfällen in den Wintermonaten deutlich entlastet. Daneben umfassen sie für die Arbeitnehmer das Zuschuss-Wintergeld für jede aus Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde zur Vermeidung von Arbeitsausfällen. Darüber hinaus umfassen sie das Mehraufwands-Wintergeld als Ausgleich für witterungsbedingte Mehraufwendungen bei Beschäftigungen zwischen Mitte Dezember und Ende Februar.

Wir brauchen das Gesetz um die saisonalen Beschäftigungsschwankungen zu reduzieren. Wir erwarten, dass damit auch die Arbeitslosenversicherung finanziell entlastet wird. Die Einsparungen beim Arbeitslosengeld machen die zusätzlichen Kosten mehr als wett, so dass wir mit einem positiven Finanzeffekt rechnen. Wir unterstützen mit diesem Gesetz eine innovative und verantwortungsbewusste Politik der Tarifvertragsparteien. Entlassungen und Winterarbeitslosigkeit werden in Zukunft vor allem in der Baubranche stärker als bislang vermieden werden. Verunsicherungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden künftig deutlich reduziert. Die Planungssicherheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern steigt.


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