Meldung:
Berlin, 08. Februar 2006
EU-Kommission liegt falsch: Arbeitnehmerfreizügigkeit muss weiterhin zurückgestellt werden
Zu dem heute vorgelegten Bericht der EU-Kommission zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten Mittel- und Osteuropas erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich für die Nutzung der Übergangsfristen der Beitrittsverträge aus. Die Einschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den acht EU-Mitgliedsstaaten Mittel- und Osteuropas wird in Deutschland um weitere drei Jahre verlängert.
Der Empfehlung des zuständigen EU-Kommissars Špidlas kann nicht gefolgt werden, auf diese im Rahmen der Beitrittsverhandlungen einvernehmlich vereinbarten Zugangsbeschränkungen zu verzichten. Er verkennt, dass die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine gänzlich andere ist als zum Beispiel in Irland oder Großbritannien. Angesichts der leider zu hohen Arbeitslosigkeit kann seine Öffnung gegenwärtig nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Die eingeleiteten Strukturformen, insbesondere am Arbeitsmarkt, und die im Koalitionsvertrag vereinbarten Wachstumsimpulse brauchen Zeit wirksam zu werden. Daher ist die Fortgeltung der Übergangsregelung für die kommenden drei Jahre sinnvoll.
Zudem lässt der Bericht außer Acht, dass auf Grund der räumlichen Nähe Arbeitnehmer aus diesen Staaten eine viel höhere Bereitschaft haben in Deutschland zu arbeiten, als in Irland oder Großbritannien. Ohne die Übergangsregelung würde gerade im niedrigqualifizierten Arbeitsmarktsektor erheblicher Druck entstehen. Wer so wenig auch die Sorgen weiter Teile der Bevölkerung in Deutschland oder Österreich bedenkt, schadet der Akzeptanz der Erweiterung und der europäischen Integration insgesamt.
Auch regionale oder sektorale Ausnahmen sowie für Hochqualifizierte können nicht zugelassen werden. Die Erfahrung lehrt, dass solche Sonderregelungen das Einfallstor für unkalkulierbare Ausweitungs- oder Umgehungsmöglichkeiten darstellen können, wie etwa bei den Fällen der unter dem Deckmantel der Dienstleistungsfreiheit erfolgten illegalen Arbeitnehmerüberlassung im Fleischereisektor. Die Wirtschaftsverbände, die diese Sonderregelungen fordern, sollten lieber ihre Mitgliedsunternehmen mahnen, mehr innerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen. Die Betriebe müssen diesen Verpflichtungen in ihrem eigenem, aber auch im Interesse der gesamten Gesellschaft nachkommen. Die Folgen der eigenen Versäumnisse auf einfachem Wege mithilfe von Zuwanderung lösen zu wollen, schadet nicht nur dem deutschen Arbeitsmarkt. Es müsste zudem den Unternehmen, die sich für die Qualifizierung ihrer Belegschaft engagieren, wie eine Verhöhnung vorkommen.