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Pressemitteilung:

Berlin, 26. Januar 2006
Erste Lesung des Gesetzes zur ganzjährigen Beschäftigung

Saison-Kurzarbeitergeld: mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Zur ersten Lesung des Gesetzes zur ganzjährigen Beschäftigung erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Mit dem Gesetz werden wir die Rahmenbedingungen für Betriebe mit saisonal bedingten Arbeitsschwankungen deutlich verbessern. Wir schaffen mehr Anreize für ganzjährige Beschäftigung durch die Einführung eines Saison-Kurzarbeitergeldes. Es wird während der Schlechtwetterzeit ab der ersten Ausfallstunde aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung gewährt. Die neue Leistung gilt für Wirtschaftszweige, die von saisonalen Arbeitsausfall betroffen sind, das heißt nicht nur für den Bau sondern auch für die Forst- und Landwirtschaft. Sie wird von Dezember bis März gezahlt.

Weitere Anreize zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit werden durch sogenannte ergänzende Leistungen gesetzt. In den einzelnen Branchen kann hierzu auf tarifvertraglicher Grundlage freiwillig eine Umlage eingeführt werden. Die umlagefinanzierten ergänzenden Leistungen umfassen unter anderem die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber. Diese werden von den Kosten der Weiterbeschäftigung bei Arbeitsausfällen in den Wintermonaten deutlich entlastet. Daneben umfassen sie für die Arbeitnehmer das Zuschuss-Wintergeld für jede aus Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde zur Vermeidung von Arbeitsausfällen. Darüber hinaus beinhalten sie das Mehraufwands-Wintergeld als Ausgleich für witterungsbedingte Mehraufwendungen bei Beschäftigungen zwischen Mitte Dezember und Ende Februar.

Das Gesetz ist ein großer Fortschritt um die saisonalen Beschäftigungsschwankungen zu reduzieren. Wir erwarten, dass damit auch die Arbeitslosenversicherung finanziell entlastet wird. Wir unterstützen mit diesem Gesetz eine innovative und verantwortungsbewusste Politik der Tarifvertragsparteien. Entlassungen und Winterarbeitslosigkeit werden in Zukunft stärker als bislang vermieden werden. Dies stärkt die Planungssicherheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

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