Pressemitteilung:
Berlin, 18. Januar 2006
Gleiches Arbeitslosengeld II in Ost und West
Zur 1. Lesung im Deutschen Bundestag zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches II am 19. Januar 2006 erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Wir wollen das Arbeitslosengeld II in den neuen Bundesländern an die Höhe in den alten Bundesländern von aktuell 345 Euro angleichen. Fast 15 Jahre nach der Deutschen Einheit ist den Menschen eine andere Lösung nicht mehr vermittelbar.
Der Ombudsrat hat in seinem am 29. Juni 2005 vorgelegten Zwischenbericht die Anhebung angeregt. Die unterschiedliche Höhe der Regelleistung (Arbeitslosengeld II) in Ost und West ist nicht mehr mit dem Hinweis auf niedrigere Nettoeinkommen, geringere Lebenshaltungskosten und unterschiedliche Verbraucherverhalten in den neuen Ländern zu rechtfertigen.
Regionale Unterschiede in den Lebenshaltungskosten gründen sich vor allem auf regional unterschiedliche Wohnkosten. Die Kosten der Unterkunft werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten in angemessener Höhe übernommen. Regionale Unterschiede bei der Höhe der Miete und den Heizungskosten werden unmittelbar erfasst und berücksichtigt.
Das Arbeitslosengeld II ist eine Bundesleistung. Unterschiedliche Leistungshöhen in Ost und West sind nicht länger vertretbar, wenn es darum geht, den Bedarf der Menschen zu decken und das soziokulturelle Existenzminimum bundesweit zu sichern.
Mit einer bundesweiten Sicherung des soziokulturellen Existenzminimus ist eine Regionalisierung der Regelleistung beziehungsweise des Arbeitslosengeldes II unvereinbar. Vorschläge, das Arbeitslosengeld II nicht nur in den neuen Bundesländern, sondern auch in mehreren alten Bundesländern abzusenken, widersprechen dem grundgesetzlichen Anspruch zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Die Folge einer Regionalisierung wäre der Aufbau neuer und kostenintensiver Bürokratie.