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Pressemitteilung:

Berlin, 27. Dezember 2005

Abschaffung des Unfallschutzes bei Schwarzarbeit ist unsozial und entlastet kriminelle Arbeitgeber

Zu der Forderung des Präsidenten des Deutschen Handwerks, Otto Kentzler, den Unfallschutz bei Schwarzarbeit abzuschaffen, erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Eine Streichung des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unfällen während Schwarzarbeit ist inakzeptabel, weil sozial unausgewogen.

Seit dem 1. August 2004 ist das "Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" in Kraft. Danach haben Arbeitgeber den Unfallversicherungsträgern die Aufwendungen zu ersetzen, die diesen entstehen, wenn sie Schwarzarbeitern Leistungen gewähren müssen. Verunglückt also ein Arbeitnehmer bei der Schwarzarbeit, hat der betreffende Arbeitgeber, beispielsweise ein Handwerksbetrieb, dem Unfallversicherungsträger alle hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Damit werden zielgerichtet diejenigen Arbeitgeber in Regress genommen, die in unverantwortlicher und selbstsüchtiger Weise ihren Profitinteressen fröhnen.

Eine Streichung des Versicherungsschutzes bei Schwarzarbeit hätte zur Folge, dass der verunglückte Arbeitnehmer die umfassenden Leistungen der Unfallversicherung nicht mehr erhalten würde. Nur durch diese ist aber vielfach überhaupt zu erreichen, dass der Arbeitnehmer gesundheitlich wieder hergestellt werden kann und seinen Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen kann. Stattdessen hätte der Arbeitnehmer nur noch einen wagen - möglicherweise gar nicht durchsetzbaren - zivilrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber.

Alle Risiken würden auf den Arbeitnehmer abgeschoben, dabei sind es die Arbeitgeber, die Schwarzarbeit erst möglich machen. Eine solche Entlastung (krimineller) Arbeitgeber zu Lasten von Arbeitnehmern ist mit uns nicht zu machen.

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