Pressemitteilung:
Berlin, 12. Dezember 2005
Koalitionsfraktionen wurden bestätigt
Vorfahrt für Ältere auf dem Arbeitsmarkt
Anhörung zum fünften SGB III Änderungsgesetz
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zu dem fünften SGB III Änderungsgesetzes am 12. Dezember 2005 erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Vorfahrt für Ältere auf dem Arbeitsmarkt: Mit dem fünften SGB III Änderungsgesetz gehen wir konkret daran. Wir werden die Beschäftigungschancen für Ältere ausbauen. Hier zeigen Trends bereits eine positive Entwicklung. In dieser Richtung müssen wir weitermachen.
Wir verlängern die Förderung der Weiterbildung älterer und von Arbeitslosigkeit bedrohter Arbeitnehmer ab 50 in kleinen Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hält eine solche Förderung aus gesamtgesellschaftlichen Gründen heraus für sinnvoll. Der DGB beklagt in diesem Zusammenhang die zu geringe Weiterbildungsorientierung der Betriebe und schlägt vor, die Förderung einem breiteren Personenkreis zugänglich zu machen.
Die Beschäftigung Älterer wird weiter gezielt unterstützt: Arbeitslosen ab dem 50. Lebensjahr erhalten, sofern sie eine geringer bezahlte Beschäftigung aufnehmen, die Lohndifferenz für eine befristete Zeit zur Hälfte ausgeglichen (Entgeltsicherung). Zusätzlich wird ihr Rentenbeitrag aufgestockt.
Auch nächstes Jahr müssen Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 Jahre einstellen, keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten. Die Bundesagentur für Arbeit begrüßt die Verlängerung dieser Regelung.
Den Existenzgründungszuschuss werden wir um ein halbes Jahr verlängern, um ausreichend Zeit zu haben, die Förderung von Existenzgründungen auf eine neue Basis zu stellen. Unter Einbeziehung des Überbrückungsgeldes wollen wir ein neues Instrument schaffen. Auch für Ältere ist dies ein attraktiver Weg, um die Arbeitslosigkeit zu beenden und ihr Know-how und ihre Berufserfahrung einbringen zu können. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung stellt in seiner Stellungnahme fest, dass "der Existenzgründungszuschuss für einen zusätzlichen Personenkreis einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit bietet."
Um den aktuellen Beschäftigungschancen älterer Arbeitsloser Rechnung zu tragen, werden wir die Möglichkeit des Bezuges von Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen für zwei weitere Jahre eröffnen (428-Regelung).
Die Anhörung hat auch deutlich gemacht, dass die Verlängerung der Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz um ein Jahr für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Härten mit sich bringt. Gleichwohl lassen Schwierigkeiten in der Praxis bei einem Teil der Kliniken eine schnellere Umsetzung nicht zu. Die meisten haben es jedoch rechtzeitig geschafft. Die Träger der Krankenhäuser, die die Vorgaben zur Bewertung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit nicht termingerecht umgesetzt haben, erhalten eine allerletzte Chance.