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Pressemitteilung:

Berlin, 02. Dezember 2005

Vorfahrt für Ältere auf dem Arbeitsmarkt

Mit dem 5. SGB III Änderungsgesetz gehen wir konkret daran, die Beschäftigungschancen für Ältere auszubauen. Hier zeigen Trends bereits eine positive Entwicklung. In dieser Richtung müssen wir weitermachen.

Wir verlängern die Förderung der Weiterbildung älterer und von Arbeitslosigkeit bedrohter Arbeitnehmer ab 50 in kleinen Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern.

Die Beschäftigung Älterer wird weiter gezielt unterstützt: Arbeitslosen ab dem 50. Lebensjahr erhalten, sofern sie eine geringer bezahlte Beschäftigung aufnehmen, die Lohndifferenz für eine befristete Zeit zur Hälfte ausgeglichen (Entgeltsicherung). Zusätzlich wird ihr Rentenbeitrag aufgestockt.

Auch nächstes Jahr müssen Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 Jahre einstellen, keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten.

Den Existenzgründungszuschuss werden wir um ein halbes Jahr verlängern, um ausreichend Zeit zu haben, die Förderung von Existenzgründungen auf eine neue Basis zu stellen. Unter Einbeziehung des Überbrückungsgeldes wollen wir ein neues Instrument schaffen. Auch für Ältere ist dies ein attraktiver Weg, um die Arbeitslosigkeit zu beenden und ihr Know-how und ihre Berufserfahrung einbringen zu können.

Um den aktuellen Beschäftigungschancen älterer Arbeitsloser Rechnung zu tragen, werden wir die Möglichkeit des Bezuges von Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen für zwei weitere Jahre eröffnen (428-Regelung).

Was ändert sich noch:
- Künftig ist die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr verpflichtet, im Bezirk jeder Agentur für Arbeit eine Personal-Service-Agentur einzurichten.
- Wir verlängern die Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz um ein Jahr, um den Beteiligten ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Vorgaben zur Bewertung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit einstellen zu können.


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