Pressemitteilung:
Berlin, 08. September 2005
ÖPP-Beschleunigungsgesetz in Kraft getreten
Das von der SPD-Bundestagsfraktion initiierte und erarbeitete ÖPP-Beschleunigungsgesetz kommt zur rechten Zeit. Zwei Drittel aller bisher verhandelten ÖPP-Projekte haben bislang mit rechtlichen Hemmnissen und Unsicherheiten zu kämpfen gehabt. Beim Gebühren-, Vergabe-, Steuer- und Haushaltsrecht sowie bei den Finanzierungsbedingungen hat das ÖPP-Beschleunigungsgesetz jetzt gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die Hemmnisse und Unklarheiten beseitigen, die die Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften in Deutschland bisher erschwert haben.
• Hunderte von Kommunen in Deutschland überlegen zur Zeit, mit Öffentlich Privaten Partnerschaften bei der Bereitstellung öffentlicher Leistungen einen neuen, dritten Weg - zwischen traditioneller Beschaffung durch den Staat auf der einen Seite und der vollständigen Privatisierung auf der anderen Seite - zu gehen.
• Bei der Sanierung und/oder dem Neubau von Schulen und Hochschulen, Justizvollzugsanstalten und Gerichtsgebäuden, Kasernen, Krankenhäusern, Sportstätten, technischen Gebäuden oder Verwaltungsgebäuden wird die ÖPP-Lösung immer häufiger ins Kalkül gezogen.
• Jede zweite Großstadt in Deutschland prüft die ÖPP-Variante als alternativen Beschaffungsweg.
• Zweihundert Öffentlich Private Partnerschaften werden zur Zeit verhandelt bzw. stehen kurz vor Verhandlungen.
Dabei stehen wir erst am Anfang. Ein milliardenschwerer ÖPP-Markt ist in Deutschland im Entstehen. Allein im Hochbau und Straßenbau ist ein ÖPP-Investitionsvolumen in der Größenordnung von 20 Milliarden € in den nächsten Jahren realisierbar. Damit wäre das ÖPP-Potenzial noch längst nicht ausgeschöpft: Investitionen bei der militärischen Beschaffung, in Bildung, Forschung und Entwicklung, eGovernment, Kultur, internationale Entwicklungszusammenarbeit und soziale Infrastrukturen können mit ÖPP häufig schneller, effizienter und damit kostengünstiger realisiert werden.