Pressemitteilung:
Berlin, 05. September 2005
Union verhindert längeren Bezug von Arbeitslosengeld I und blockiert bessere Beschäftigungschancen für Ältere
Wir werden parallel zum Ausbau von Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten die bislang geltende Bezugsdauer von Arbeitslosengeld um weitere zwei Jahre verlängern. Damit tritt die im "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" im Dezember 2003 verabschiedete Regelung zwei Jahre später in Kraft. Begünstigt von dieser Verlängerung sind Arbeitnehmer über 45 Jahre, die vor dem 31. Januar 2008 arbeitslos werden. Ältere Arbeitslose über 57 Jahre können weiterhin 32 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen, 52jährige 24 Monate und 45jährige bis zu 18 Monate.
Anders als der Vorschlag der Union, handelt es sich bei der jetzigen Gesetzveränderung um eine zeitlich befristete Verlängerung der noch aktuellen Regelung, bis sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessert hat. Nach der von der Union vorgeschlagenen Staffelung des Arbeitslosengeldes nach Beitragsjahren bestünde nach einem Jahr Versicherungspflichtverhältnis ein Anspruch auf nur drei Monate Arbeitslosengeld, erst nach zehn Jahren ein Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld, nach 40 Jahren würde man das Maximum von 24 Monaten Arbeitslosengeld erreichen. Eine derartige Staffelung benachteiligt insbesondere junge Menschen und Frauen mit Kindern, da Erziehungszeiten nicht angerechnet werden. Außerdem verursacht sie einen extrem hohen bürokratischen Aufwand: Die Menschen in den Arbeitsagenturen müssen vermitteln und nicht 40 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung rekonstruieren. Dies ist mit uns nicht zu machen.
Wir fördern ältere Arbeitnehmer. Wir müssen erreichen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht schon mit 50 oder 55 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dafür organisieren wir Angebote:
Mit 250 Millionen Euro fördern wir die 50 besten regionalen Beschäftigungspakte für ältere Langzeitarbeitslose. Dieser Wettbewerb läuft nun an. Gute Projekte der Regionen werden für ihr Engagement belohnt.
Wir starten ein Programm "50.000 Zusatzjobs für Arbeitslosengeld II-Bezieher ab 58 Jahre". Für jeweils drei Jahre werden ehrenamtliche Zusatzjobs vor allem im Wohlfahrtsbereich und im Bereich des Sports gefördert.
Da die beste Strategie gegen Arbeitslosigkeit die Vermeidung von Arbeitslosigkeit ist, stehen für uns präventive Ansätze an oberster Stelle.
Mit der Verlängerung der Übergangsregelung bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld dehnen wir die schon bislang bestehende Möglichkeit aus, dass Weiterbildungskosten von älteren Arbeitnehmern übernommen werden. Arbeitnehmer ab 45 Jahre, die in Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten arbeiten, können diese Unterstützung erhalten. Zuvor war dies auf kleinere Unternehmen und Personen ab 50 Jahre beschränkt. Auch die Möglichkeit, dass ältere Arbeitnehmer, die eine niedrig entlohnte Tätigkeit aufnehmen, einen Zuschuss erhalten, haben wir entbürokratisiert und so einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht. Beide Regelung wollen CDU/CSU im Bundesrat blockieren.
Bei unserem Gesetz handelt es sich zwar um ein zustimmungsfreies Gesetz, die Union ist aber offensichtlich gewillt, das Gesetz im Vermittlungsausschuss „untergehen“ zu lassen. Die Union schadet damit der Reformfähigkeit des Standortes Deutschland.