Position:
16. Juni 2005
Energiewirtschaftsgesetz - Mehr Wettbewerb bei Strom und Gas
Investitionen von rund 20 Milliarden Euro
Das neue Recht gibt der Branche Planungssicherheit - und macht damit den Weg für Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur frei. Die Kraftwerks- und Netzbetreiber haben bereits Investitionen von rund 20 Milliarden Euro bis 2010 zugesagt: Für die Erneuerung der Netze und für den Bau neuer Kraftwerke.
Regelungen des Gesetzes:
Die Wettbewerbsaufsicht über die Leistungsnetzbetreiber wird verschärft und die Liberalisierung des Marktes forciert. Die Netzbetreiber werden verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zu den Netzen zu ermöglichen. Damit erhalten alle Strom- und Gasanbieter einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen. Das Gesetz stellt somit die Weichen für sinkende Netzentgelte.
Die Novelle schafft die Arbeitsgrundlage für die "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen". Die Bundesnetzagentur wird als Wettbewerbsbehörde die Netzentgelte der Strom- und Gasnetzbetreiber staatlich kontrollieren. Alle Betreiber von Strom- und Gasnetzen müssen ihre Tarife für die Energiedurchleitung zukünftig der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorlegen. Sie kontrolliert, ob die Betreiber ihre Entgelte auf Basis der Vorgaben für die Kalkulation der Netzkosten korrekt berechnet haben. Außerdem sollen Netzbetreiber und Energieanbieter sowohl rechtlich als auch operationell getrennt werden. Damit soll garantiert werden, dass der Netzbetreiber gegenüber allen Transportkunden neutral ist.
Die Länder werden, entsprechend den Forderungen der unionsgeführten Länder im Vermittlungsverfahren, an den Regulierungsaufgaben beteiligt, sofern es sich um Energieversorgungsunternehmen mit weniger als 100.000 Kunden handelt und deren Leitungsnetze die Landesgrenzen nicht überschreiten.
Die Bundesnetzagentur erhält mit dem Gesetz den Auftrag, in den nächsten 12 Monaten ein für Deutschland geeignetes Modell für die so genannte Anreizregulierung zu erarbeiten. Mit der Anreizregulierung sollen Netzbetreibern Anreize zur Kostensenkung gesetzt werden.
Die Rechte der industriellen, gewerblichen und privaten Verbraucher werden durch jederzeitige Beschwerde- und Klagemöglichkeiten, die auch für Verbraucherverbände gelten, maßgeblich gestärkt.