Position:
19. August 2005
Mittelstandspolitik der SPD
Wir sind die Steuersenkungspartei für kleine und mittlere Einkommensbezieher und für kleine und mittlere Unternehmer
2005 wurden historische Tiefstände bei den Steuersätzen (Vergleich jeweils 1998 bis 2005) erreicht:
• Einkommensteuer: Spitzensteuersatz von 53 auf 42%, Eingangssteuersatz von 25,9% auf 15%, Anhebung des Grundfreibetrages von 6.322 € auf 7.664 €,
• Körperschaftsteuer: von 45% auf 25%.
• Dazu vor allem: pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld, was dazu führt, dass faktisch der Mittelstand keine Gewerbesteuer mehr zahlt.
Das Gesamtentlastungsvolumen für den Mittelstand von 17 Milliarden € stärkt die Eigenmittelbasis der Unternehmen. Die Entlastung für Privathaushalte in Höhe von 47,3 Mrd. € stärkt die Massenkaufkraft und die stützt damit die private Konsumnachfrage. Beides kommt vor allem dem Mittelstand zugute.
Weitere steuerpolitische Schritte der SPD in der nächsten Legislaturperiode:
• Um im internationalen, insbesondere auch europäischen Steuerwettbewerb zu bestehen, werden wir den Körperschaftssteuersatz für Kapitalgesellschaften aufkommensneutral von 25% auf 19% senken. Der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird von 1,8 auf 2,0 angehoben. Faktisch stellen wir damit Handwerk und kleinere Betriebe von der Gewerbesteuer frei. Wir werden eine rechtsform- und finanzierungsneutrale Unternehmenssteuer einführen, sodass in Zukunft alle Betriebe - Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften - einheitlich besteuert werden.
• Zur weiteren Belebung der Binnenkonjunktur schlagen wir vor: 20 % aller privaten Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen bis zu einer Höhe von 3.000 €, also maximal 600 € sind – befristet auf zunächst 2 Jahre – von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehbar. Vor allem Handwerk und Mittelstand werden von dieser Regelung profitieren.
• Weitere Gewährung der Investitionszulage für die neuen Bundesländer über 2006 hinaus.
Die von der Union geplante Mehrwertsteueranhebung wäre dagegen Gift für die Konjunktur und eine Einladung für mehr Schwarzarbeit.
Wir sorgen für Recht und Ordnung in der Wirtschaft
Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit: Zenit überschritten. Rückgang um ein Drittel bis 2010 prognostiziert.
• Nach Jahrzehnten des Anstiegs – zuletzt 17% des Bruttoinlandsprodukts oder 370 Milliarden €, davon über 135 Milliarden € im Bau- und Handwerksbereich – ist die Schwarzarbeit zum ersten Mal (um etwa 24 Mrd. € oder 6,5%) zurückgegangen. Experten sind sich einig: Das ist die direkte Folge der Wirtschaftspolitik seit 2002: Förderung von Existenzgründern, Arbeitsmarktreformen (Fördern und Fordern) mit Mini-Jobs, Ich-AG, Ein-Euro-Jobs, das neue Handwerksrecht, Lockerung des Kündigungsschutzes für Betriebe bis 10 Beschäftigte, Einkommensteuersenkung, zusätzliche administrative Maßnahmen durch die Zollbehörden, Deregulierung und Bürokratieabbau.
Im Rückgang von Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit liegt eine riesiges Potential für Hunderttausende von zusätzlichen legalen Arbeitsplätzen.
• Besondere Aufmerksamkeit gilt in Zukunft der Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit im Europa der 25, der weiteren administrativen Zurückdrängung illegaler Beschäftigung sowie wettbewerbsverzerrender Regelungen europäischer Richtlinien wie z. B. der EU – Dienstleistungsrichtlinie.
Wir haben neue Chancen für mehr öffentliche Investitionen geschaffen
Der dramatische Rückgang der öffentlichen Investitionen, vor allem bei den Kommunen und den Ländern, schadet besonders der lokalen mittelständischen Wirtschaft.
• Wir haben den Gemeinden nachhaltige Einkommensquellen gesichert. Die Gewerbesteuer (als faktische Großunternehmenssteuer) ist gesichert und soll auch in Zukunft als wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen erhalten bleiben. Das Gewerbesteueraufkommen stieg im Jahr 2004 gegenüber 2003 um 35,7% oder 5,41 Mrd. auf 20,56 Mrd. €. Die kommunalen Steuereinnahmen insgesamt, einschließlich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie der Einnahmen aus der Grundsteuer sowie weiterer steuerlichen Einnahmen, erhöhten sich im Jahr 2004 um 4,4 Mrd. € oder 9,4% auf 51,2 Mrd. €. Damit stehen den Kommunen deutlich mehr Mittel zur Verfügung, sodass ihre Investitionsfähigkeit gestärkt wurde. Mit den Arbeitsmarktreformen werden die Gemeinden von Ausgaben für Sozialhilfeempfänger in einem Volumen von 2,5 Mrd. € entlastet.
• Mit unserem Konzept der Öffentlich Privaten Partnerschaften gehen wir einen neuen Weg bei der Bereitstellung öffentlicher Leistungen. Im Unterschied zur reinen Privatisierung von öffentlichen Aufgaben und Dienstleistungen gehen ÖPP einen anderen, einen dritten Weg. ÖPP heißt Kooperation von öffentlicher Hand und privater Wirtschaft beim Entwerfen, bei der Planung, Erstellung, Finanzierung, dem Management, dem Betreiben und dem Verwerten von bislang in staatlicher Verantwortung erbrachten öffentlichen Leistungen.
Mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz und dem Aufbau eines ÖPP-Kompetenznetzwerkes auf Bundes- und Länderebene haben wir den Weg freigemacht, für eine breite Anwendung von Öffentlich Privaten Partnerschaften in Deutschland: im öffentlichen Hochbau ( wie Schulen, Verwaltungsgebäude, Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser, Sportstätten u.a.m.). Hinzu kommen potentielle Milliardeninvestitionen im Fernstraßenbau. Damit wäre das ÖPP-Potenzial noch längst nicht ausgeschöpft: Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung, eGovernment, Kultur, internationale Entwicklungszusammenarbeit, soziale Infrastrukturen können mit ÖPP häufig schneller, effizienter und damit kostengünstiger realisiert werden.
Wir sichern ein hohes Ausbildungsniveau
Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind auf eine breite, öffentlich geförderte Infrastruktur der Berufsausbildung, insbesondere auch im Dualen System, angewiesen. Angesichts nachlassender Eigenaktiviäten der Unternehmen sehen sich Politik und Staat herausgefordert.
• Im „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft haben sich die Paktteilnehmer verpflichtet, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot für eine Ausbildung zu unterbreiten. Der Ausbildungspakt hat sich bewährt und wird fortgesetzt.
• Meister-Bafög – Leistungen stark gestiegen: 1998 lag die Zahl der Empfänger von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-Bafög“) bei 53.967, im Jahr 2004 waren es 133.018, ein Anstieg um 79.051 oder 146%. Die Fördersumme stieg im gleichen Zeitraum von 176,2 Mio. € auf 378,6 Mio. €, ein Anstieg um 202,4 Mio. € oder 120%.
Wir stärken die Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen
Die neue Mittelstandsbank der KfW hat im Auftrag der Bundesregierung ihr Förderangebot erweitert; von der klassischen Kreditfinanzierung (wie das ERP-Existenzgrüngungsprogramm oder das ERP-Innovationsprogramm) zur Beteiligungsfinanzierung (wie z.B. KfW-Risikokapitalprogramm oder das Beteiligungskapitalprogramm für kleine Technologie-Unternehmen) und als Zwischenform die sogenannte Mezzanine-Finanzierung wie das ERP-Gründungskapital-Programm. Ziel ist es, die Eigenkapitalschwäche der kleinen und mittleren Unternehmen zu überwinden und damit ihre Innovationsfähigkeit zu stärken.
• Zu der bereits großen Palette von Programmen schlagen wir ein Sonderprogramm an innovative Mittelständler mit 2 % unter dem Marktzins vor, wir werden die Förderung der Gebäudesanierung weiter entwickeln und ausbauen und wir werden ein Programm zur energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden vorlegen.
Wir schlagen Schneisen in den Bürokratiedschungel
Die rotgrüne Bundesregierung macht mit Bürokratieabbau, Deregulierung und Vereinfachung der Verwaltungsabläufe endlich ernst. Sie will damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und zwar besonders die der kleinen und mittleren Unternehmen. Im Juli 2003 hat sie das Strategiekonzept "Initiative Bürokratieabbau" verabschiedet, das die Weichen für einen umfassenden Bürokratieabbau in Deutschland stellt. Die Initiative konzentriert sich auf 5 Handlungsfelder, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig sind: Arbeitsmarkt und Selbständigkeit, Wirtschaft und Mittelstand, Forschung und Technologie, Zivilgesellschaft und Ehrenamt, Dienstleistungen und Bürgerservice.
• Mit dem Gesetz werden Vorschläge zur Entbürokratisierung und Erleichterung bundesrechtlicher Vorschriften aus den in das Projekt „Innovationsregionen“ einbezogenen Regionen Freihansestadt Bremen, Ostwestfallen Lippe und Westmecklenburg umgesetzt. Dabei handelt es sich um Vorschläge, die nicht in entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der Ressorts umgesetzt werden bzw. deren Umsetzung nicht durch Verordnung oder Verwaltungsvollzug zu erreichen ist. Am 1. Juli 2005 ist das Gesetz in Kraft getreten.
• Wir setzen uns dafür ein, dass in Deutschland das one-stop-shop-Prinzip durchgesetzt wird, damit es für Existenzgründerinnen und Existenzgründer beim Weg in die Selbständigkeit nur noch eine Anlaufstelle für Behördengenehmigungen und Förderung gibt. Wir wollen damit gerade das Handwerk und den Mittelstand von bürokratischen Lasten befreien.
Wir haben ein modernes Handwerksrecht geschaffen
Seit über fünfzig Jahren hatte sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Handwerk nichts Wesentliches getan. Erst die Bundesregierung unter Gerhard Schröder hat hier neue Weichen gestellt: Für mehr Gewerbefreiheit, für mehr Wettbewerb, für mehr Kundenfreundlichkeit, für mehr Umsatz und Beschäftigung. Es geht ein frischer Wind in einem von Stagnation und Schwarzarbeit geprägten Markt. Bereits nach einem Jahr zeigt das neue Handwerksrecht Wirkung:
• Kundinnen und Kunden freuen sich über das breitere Angebot an legalen handwerklichen Leistungen zu bezahlbaren Preisen. Das kommt allen zugute, auch den Handwerksbetrieben.
• Zum ersten Mal seit Jahren ist die Zahl der Neugründungen sprunghaft angestiegen – vor allem in den Handwerken, die jetzt nicht mehr dem Meisterzwang unterliegen. In den neuen meisterfreien Handwerken sind im ersten Jahr nach Inkraftsetzung der neuen Handwerksordnung 37% mehr Unternehmen entstanden. Sie sind dynamischer, erzielen mehr Umsatz und sichern mehr Beschäftigung als die Handwerksbetriebe mit Meisterzwang.
• Die ausufernde, von Jahr zu Jahr zuletzt dramatisch wachsende Schwarzarbeit ist – auch dank des neuen Handwerksrechts - im vergangenen Jahr gestoppt, ja zurückgedrängt worden. Wir haben eine Trendumkehr erreicht.
Die Union will zurück zum Meisterzwang und damit Chancen für mehr wirtschaftliche Selbständigkeit von Hunderttausenden Gründungswilliger vernichten.