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Pressemitteilung:

Kreis Gütersloh, 11. August 2005

Brandner bewegt: Ferienjobs von Jugendlichen in ALG II – Haushalten entbürokratisiert

Zeitungsverlage und Wochenblätter aus dem Kreis Gütersloh hatten sich an mich gewandt, weil die Einführung des Arbeitslosengeldes II zu einem bürokratischen Mehraufwand bei kleineren Aushilfstätigkeiten von Schülerinnen und Schülern geführt hatten.

Diesem Problem habe ich mich angenommen und darum freue ich mich, dass das Kabinett heute Vereinfachungen im Bereich des Arbeitslosengeldes II behandelt hat. Das führt zu Entbürokratisierung und Verbesserungen, von denen vor allem auch Jugendliche profitieren.

Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II erhalten, können ihr Einkommen aus kleinen Nebenjobs wie z.B. Zeitungsaustragen u.ä. behalten. Dafür habe ich mich persönlich in den Verhandlungen eingesetzt.
Bis zu einem Betrag von 100 Euro muss nichts verrechnet werden. Das gilt für alle, also auch für Kinder, die Sozialgeld empfangen und jünger als 15 Jahre sind.

Generell werden jedoch alle Arbeitslosengeld II-Empfänger, die eine Arbeit aufnehmen, ab dem 1. Oktober 2005 mehr in der Tasche haben. Ihnen wird ein geringerer Anteil des verdienten Einkommens auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Zusätzlich zu einem pauschalierten Betrag für Werbungs- und Fahrtkosten in Höhe von 100 Euro behalten sie einen prozentualen Anteil ihres Bruttoeinkommens.

Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro beträgt der prozentuale Freibetrag 20 Prozent des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens.
Für Bruttoeinkommen über 800 Euro beträgt der zusätzliche prozentuale Freibetrag 10 Prozent.
Die Obergrenze für die vereinbarten Freibeträge liegt für Hilfebedürftige ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für alle Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro. Jeder kann sich nun ausrechnen, wie viel Euro mehr am Monatsende zur Verfügung stehen.

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