Pressemitteilung:
12. Juli 2005
Bundesrat stimmt ÖPP-Beschleunigungsgesetz zu
Hemmnisse und Unklarheiten werden beseitigt
Nach der Zustimmung des Bundesrates zum ÖPP-Beschleunigungsgesetz der Koalitionsfraktionen erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Sowohl öffentliche Auftraggeber wie auch private Auftragnehmer sehen sich bislang einer Reihe von offenen Fragen bei der Vergabe, der Vertragsgestaltung und der Abwicklung von Öffentlich Privaten Partnerschaften gegenüber, die eine rechtssichere und zügige Umsetzung von ÖPP behindern. Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz schafft jetzt gesetzliche Rahmenbedingungen, die Hemmnisse und Unklarheiten beseitigen, die die Umsetzung von Öffentlich Private Partnerschaften in Deutschland bisher erschwert haben.
• ÖPP-freundliches Vergaberecht:
Durch Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung werden für Vergabeverfahren von Öffentlich Privaten Partnerschaften Unsicherheiten und Unklarheiten beseitigt, wie z. B die Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen nach der Schwerpunkttheorie oder die Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer genauer gefasst werden kann. Als neues eigenständiges Vergabeverfahren wird der „Wettbewerbliche Dialog“ eingeführt. Die Pflicht zur Festlegung der Projektgesellschaft auf eine bestimmte Rechtsform soll erst nach der Zuschlagerteilung gelten. Die so genannte Projektantenproblematik wird geklärt, um faire Chancen für alle Wettbewerber zu schaffen.
• Einführung einer pivaten Entgeltregelung
Im Rahmen des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes soll privaten Betreibern die Möglichkeit eingeräumt werden, sich auch durch ein privatrechtliche Entgelte zu refinanzieren.
• Bundeshaushaltsordnung berücksichtigt ÖPP
In der Bundeshaushaltsordnung wird jetzt ein Kernelement von ÖPP berücksichtigt, der Risikotransfer, beispielsweise von der öffentlichen Hand auf einen privaten Partner. Dieser ist in den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen angemessen zu berücksichtigen, wenn das Risiko von dem privaten Partner über eine Entgeltberechnung der öffentlichen Hand in Rechnung gestellt wird. Gleiches gilt entsprechend auch bei der Risikoübernahme durch die öffentliche Hand. Zudem wird jetzt neu in der BHO geregelt, dass die Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, auch wenn diese zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes noch benötigt werden. Die Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen ist dann zulässig, wenn im Einzelfall die Nutzung des Vermögensgegenstandes für die Aufgaben des Bundes langfristig vorgesehen, aber Bundeseigentum hierfür nicht zwingend erforderlich ist und die Aufgaben des Bundes nachweislich wirtschaftlicher erfüllt werden können.
• Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerbefreiung für ÖPP
Der von der öffentlichen Hand für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaften überlassener Grundbesitz wird von der Grundsteuer befreit werden. Zudem wird es zu einer Befreiung von der Grunderwerbsteuer für an ÖPP-Projektgesellschaften übertragene Grundstücke kommen, solange sie für hoheitliche Zwecke genutzt und sofern eine Rückübertragung des Grundstücks an die öffentliche Hand innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgesehen wird.
• Öffnung offener Immobilienfonds für ÖPP-Projektgesellschaften
Das Investmentgesetz soll für Öffentlich Private Partnerschaften geöffnet werden. So soll das Nießbrauchrecht an Grundstücken einbezogen werden, damit offene Immobilienfonds nicht nur Eigentum oder Erbbaurechte an Immobilien, sondern auch Nießbrauchrechte an ÖPP-Projektgesellschaften erwerben können. In der Betreiberphase soll eine Beimischung von ÖPP-Projektgesellschaften von bis zu 10 Prozent in Portfolios offener Immobilienfonds gestattet werden. Zudem ist die Schaffung von Infrastrukturfonds mit Hilfe von „ÖPP-Investment-Aktiengesellschaft mit fixem Kapital“ als eines neuen Typs von geschlossenen Immobilienfonds vorgesehen.
Mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz ist der Weg freigemacht worden für das Entstehen eines milliardenschweren ÖPP-Marktes in Deutschland. Bis zum Ende des Jahrzehnts können öffentliche Bauinvestitionen – im Hochbau, beim Straßen- und Schienenverkehr oder bei der Bundeswehr - in der Größenordnung von bis 20 Mrd. € verwirklicht werden.
Damit wäre das ÖPP - Potenzial noch längst nicht ausgeschöpft: Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung, eGovernment, Kultur, internationale Entwicklungszusammenarbeit, soziale Infrastrukturen können mit ÖPP häufig schneller, effizienter und damit kostengünstiger realisiert werden.
Die wenigen Zahlen machen deutlich, welche Bedeutung ÖPP für die Erhöhung der öffentlichen Investitionen in Zukunft spielen wird. Bei dem hohen Multiplikatoreffekt, den allein Bauinvestitionen volkswirtschaftlich auslösen, bedeutet eine forcierte ÖPP-Strategie der öffentlichen Hand auch ein zusätzlicher Hebel, um die Binnenkonjunktur zu beleben – ohne die Nettokreditaufnahme des Staates zu erhöhen.